LASIK von der Steuer absetzen?

Hallo,

Jemand möchte eine LASIK-Operation zur Korrektur seiner Sehschwäche durchführen lassen.
Die LASIK kann man als ‚außergewöhnliche Belastung‘ von der Steuer absetzen.
Wenn man noch keine Einkommenssteuer zahlt, bzw. erst im November diesen Jahres anfängt, steuerpflichtig zu arbeiten, bekommt man dann was zurück, wenn man gerade mal 2 Monate gearbeitet hat?

Es gibt die Möglichkeit einer Finanzierung der LASIK, die für 6 Monate zinsfrei ist, so muss der Betrag erst im nächsten Jahr bezahlt werden. Die Rechnung wird aber in diesem Jahr ausgestellt. Wäre es bei Inanspruchnahme der Finanzierung möglich, die OP nächstes Jahr von der Steuer abzusetzen?

Vielen Dank für gute Ratschläge!

Leider - wieder mal - wurde ich als falscher
Ansprechpartner ausgewählt - sorry

mfg
JoMo

Hallo,
du kannst die OP von der Steuer absetzen allerdings unter Berücksichtigung einer zumutbaren Eigenbelastung, die vom Verdienst und dem Familienstand abhängig ist. Da du erst ab Nov. Steuern zahlst, würde ich dir die Absetzung für das nächste Jahr empfehlen. Du kannst ja die Zahlung durch Überweisungsbelege in 2011 nachweisen, auch wenn die Rechnung von 2010 ist! Durch den Ansatz der zumutbaren Eigenbelastung bei außergewöhnlichen Belastungen solltest du auch andere Kosten wie z. Bsp. Zahnersatz etc. auf das Jahr 2011 legen, d.h. die Kosten bündeln statt jährlich eine Summe abzusetzen!
Liebe Grüße
Usle 444

Hallo,

die LASIK kann bei den außergewöhnlichen Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Wenn die Bezahlung im nächsten Jahr ist, kann sie auch für das nächste Jahr angesetzt werden, aber unbedingt den Zahlungsbeleg aufheben.

Gerade wenn man nur wenige Monate gearbeitet hat, bekommt man normalerweise Steuern zurück (sofern man welche gezahlt hat) und sollte deshalb auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben. Da das Bruttogehalt für das ganze Jahr betrachtet wird und man bei 2 Monaten selten über den Freibetrag drüberkommt, bekommt man meistens seine gesammte gezahlte Einkommensteuer für diese 2 Monate zurück.

Viel Erfolg!

Hallo,

also du kannst grundsätzlich erstmal Rechnungen in dem Jahr steuerlich geltend machen, in dem sie anfallen. Egal ob finanziert oder bar bezahlt. Abschreibungsmodelle gelten da wahrscheinlich nicht, weil es kein materieller Gegenwert ist.

Jetzt solltest du darauf achten, zu wieviel Prozent die Rechnung anerkannt wird. Darüber solltest du einen Fachmann befragen (Lohnsteuerhilfeverein ist günstiger als Steuerberater)
Ich würde davon ausgehen, das die Rechnung für dieses Jahr in die EST eingeht, unabhängig davon, wann die Finanzierung anfängt oder endet.
Dabei hast du folgenden Vorteil: Du hast in diesem Jahr bisher keine Einkommenssteuer bezahlt, fängst im November an zu arbeiten. Schon unter normalen Umständen - also ohne Operation - würde ich dir für diesen Fall auf jeden Fall die Abgabe einer Steuererklärung empfehlen, weil du bei dieser Konstellation fast immer etwas wieder bekommst.
Kannst du die Rechnung eventuell ins nächste Jahr vortragen lassen? Das könnte vielleicht günstiger sein.

Gruss traumdeuter

Diese Frage kann ich nicht Beantworten. Ich kann mir nur Vorstellen, weil solch eine OP nicht durch die Krankenkasse übernommen wird, das diese OP auch nicht Steuerlich geltend zu Machen ist

Ich denke, es ist es wert auszuprobieren!

Mehr weiss ich auch nicht!
Viel Erfolg,
hopser6

Also, erst einmal ich bin kein Steuerberater. Doch
meines Wissens ist für die Steuerberechung das Jahr
der Bezahlung entscheidend. Ferner kann man nicht
mehr Steuern zurückerhalten als man bezahlt hat.
Von der aussergewöhnlichen Belastungen wird noch eine
zumutbare Belastung (wie ich weiss 3% der Gesamtein-
kuünfte) abgezogen. Um einen wirklichen Rat zu einem
Steuervorteil zu geben, müsste man also die genauen Einkünfte des jeweiligen Jahres kennen.

Hallo, noch zur zumutbaren Belastung, ich habe eine
Seite der Finanzdirektion Niedersachsen gefunden.
www.steuer.niedersachsen.de/Service/zumutbareBel.htm
Auf dieser Seite lässt sich die zumutbare Belastung
berechnen.

Hallo Enfant, die Rechnung sollte in dem Jahr ausgestellt sein, in dem Du voll arbeitest. Sonst wirkt sich das nicht aus.
Warte doch einfach auf Januar 2011.
Gruss, Susanne

Hallo,

nach meinem Wissen bekommt man was zurück. Ich würde die LASIK OP dieses Jahr durchführen. Es kommt ja nicht darauf an wieviel Monate man im Jahr gearbeitet hat. Dadurch das derjenige nur 2 Monate im Jahr arbeiten wird, wird sein Gesamtbetrag der Einkünfte auch nicht so hoch sein sowie die zumutbare Eigenbelastung (diese zumutbare Eigenbelastung hängt von den Einkünften, dem Familienstand und der Zahl der Kinder ab). Alles, was über diesen Betrag hinausgeht, können Sie absetzen.

Und bei demjenigen müsste ein hoher Betrag hinausgehen, da eine LASIK OP auch nicht billig ist, da müsste auf jeden Fall was zurückerstattet werden.

Mfg
Michelle

also, meiner Meinung nach ist nicht das Rechnungsdatum, sondern das Datum der Belastung (Überweisung/ Bezahlung) relevant für das FA.

Die Belastung durch die LASIK-Behandlung kann meines Wissens nach nur gegen angefallenes Einkommen gegengerechnet werden.
(bei aussergewöhnlichen Belastungen muss allerdings die von der Anzahl der Kinder und vom Einkommen abhängige zumutbare Belastung übertroffen werden um die steuerliche Bemessungsgrundlage vermindern zu können; wenn das aber der Fall ist, können auch alle anderen ag. Kosten abgesetzt werden wie z.B. Fahrt zum Arzt etc.)
Insofern wäre es sinnvoll, die Bezahlung zumindest zum grösseren Teil in das Folgejahr zu verlagern, in dem das Einkommen aufgrund des kompletten Jahres wohl höher sein wird.

Ich würde dazu raten eine Lohnsteuerberatungstelle (Lohnsteuerhilfeverein e.V. oder Gewerkschaft) aufzusuchen, die für verhältnismässig wenig Kosten den ganzen Steuerausgleich in die Hand nehmen.

fg
pleitier

Hallo,
wenn du dieses Jahr nur 2 Monate arbeitest, wirst du wahrscheinlich die gesamten Lohnsteuerabzugsbeträge ( und Soli, Kirchensteuer) zurück bekommen. Da es sich bei der Einkommensteuer um eine Jahressteuer handelt. Die Lohnsteuer sich um 1/12 der Jahres-Einkommensteuer handelt. Dein Lohn wird mit 12 multipliziert. Die Steuer wird berechnet und durch 12 dividiert. Ist so im EStG vorgeschrieben. Daher bekommt man in der Regel alles zurück. Kommt natürlich darauf an, was man in dem Jahr noch so bezogen hat.

Zur Absetzbarkeit von Lasik folgendes:
Es kann als außergewöhnliche Aufwendungen abgesetzt werden. Hierbei ist aber zu beachten, das es einen zumutbaren Eigenanteil gibt, der sich nach der Höhe der gesamten Einkünfte ergibt. Also desto höher die Einkünfte, desto höher auch der zumutbare Eigenanteil.
Abgesetzt werden kann es in dem Jahr, in dem es gezahlt worden ist, § 11 EStG.

Gruß

Zwar bin ich kein Experte in Forum aber es kommt an die Grenze der absetzbaren Betrag an. Ich würde die Kosten in die Steuererklärung eintragen und geltend machen, weil ich für zwei Monate Einkommen beziehen und Steuer zahlen werde.
Grüße

Hello - ich weiss das leider auch nicht ganz genau, aber ich hab von nem Kumpel gehört, dass 1. die Privatkassen nen Teil zurückerstatten und dass man 2. was (oder einen Teil) von der Steuer absetzen kann, wenn man nachweisen kann, daß man die Op fürs Berufleben braucht (also da, wo die Brille stört und wo Kontaktlinsen wegen Staub oder Unterwasserarbeiten sinnlos und schmerzhaft werden). Guck doch mal unter http://www.lasertravel.de , da kann man sich glaub ich ganz gut allgemein beraten lassen und die helfen einem auch bei dem Kostenvoranschlag und bei rechtlichen und wohl auch steuerlichen Fragen.