läßt sich eine Berufung anfechten bzw. das Urteil, dass in der Berufung ergeht?

Angenommen A hat geklagt und die erste Instanz gewonnen.

B geht in die Berufung, diese wird zugelassen, auch weil er unwahre Begebenheiten angibt und diese so kurzfristig
angibt, dass A und der Anwalt von A nicht mehr reagieren können. die Beweisstücke hätten nebenbei auch bereits während der ersten Instanz eingebracht werden können,

Die Richterin lässt die Berufung zu und weiß die Kage von A ab bzw. erklärt das Urteil aus der ersten Instanz für ungültig.

A, kann anhand des Terminsprotokoll erkennen, dass jede Menge falsche Behauptungen von B und dessen Anwalt angegeben wurden, die letztendlich nicht unwesentlich zur Entscheidung der Richterin beigetragen haben dürften.

Was muss passieren, dass die Revision zugelassen wird?`

Danke im Voraus
Bürger 79

B sollte mal den Begriff „Querulant“ googeln.

Warum?

Nichts !
Entweder sie ist um Urteil ausdrücklich zugelassen oder eben nicht.
Also, was steht dazu drin ?

Sonst kann man gegen die Nichtzulassung der Revision selbst klagen.
Da gibt es allerdings starke Einschränkungen, wann das überhaupt zulässig ist.

Und A hat einen Anwalt. War das eine juristische Niete ? Oder wie konnte es dazu kommen, das neue Beweise auftauchen und die so glaubhaft waren, das es ein neues und stark abweichendes Urteil gab ?

Anwalt A hatte doch alle Zeit der Welt die Beweise im Berufungsverfahren prüfen zu lassen und Gegenbeweise, Zeugen, Sachverständige aufzufahren ?

Weiß man denn , in einer Revision geht es um anderes, es gibt keine neue Beweisaufnahme ! Keine neuen Zeugen, keine neuen Beweise.

Es geht um Rechtsfehler des Berufungsgerichtes, um nichts anderes.

MfG
duck313

nein, der Anwalt hatte nicht alle Zeit der Welt.
Der Anwalt von B schrieb zwei Tage vor dem BErufungstermin noch ans Berufungsgericht und brachte neue Beweise ein, die wie schon in der anfänglichen Frage geschrieben, auch schon in der ersten Instanz hätten eingereicht werden können, das Gericht bzw. die vorsitzende Richterin ließ diese Beweise trotz der Verspätung und der Einwände von Anwalt A. zu.

leider liegt das schriftliche Urteil noch nicht vor, sondern nur das Terminprotokoll.