Hallo,
wer kann mir bitte Inofs geben, wo und wie man eine Last eintragen lässt und welche Kosten auf einen zukommen?
Es geht um eine Last, dass ein vorgelagertes Grundstück über das hintere Grundstück sein Abwasser entsorgt.
Diese Leitung liegt seit x Jahren. Mittlerweile sind aus einem, zwei Grundstücke geworden. Aúf dem Vorderen steht ein Haus und das hintere ist ein Bauplatz geworden.
Danke für Hilfe!
wer kann mir bitte Inofs geben, wo und wie man eine Last eintragen lässt und welche Kosten auf einen zukommen?
Das ist eine Grundbuchangelegenheit. Da zu muß ein Notar aufgesucht werden, der informieren und beraten muß.
Hallo,
insofern es sich um eine EntwässerungsbauLAST handelt, sollte der Notar da aber eher - ausser beratend - nicht von nöten sein und sich das Grundbuchamt damit eher be"LÄST"igt fühlen
…
Gruß vom
Schnabel
Hallo,
eine einfache simple „Last“ gibt es nicht. Es gibt die von der Bauordnung geforderte Baulast nach der Landesbauordnung Deines Bundeslandes oder die „Belastung“ eines Grundstücks mit einer Grunddienstbarkeit (oder mit anderen Belastungen, die hier egal sind).
Normalerweise fordert das Bauordnungsamt im Rahmen eines Bauantrages, dass die Entwässerung nur über das eigene Grundstück in die Leitung in der Straße führt. Geht das - wie hier offenbar - nicht, kann der dazwischenliegende Nachbar eine Entwässerungsbaulast auf seinem Grundstück übernehmen, also dauerhaft einen Teil seines Grundstücks für die Leitung frei (von Gebäuden u.ä.) halten.
Das richtet einen mehr oder weniger großen Schaden an. Es kann ein Baugrundstück unbrauchbar machen, auf einem „Acker“ oder in einem normalen Hausgarten wird es weniger stören. Danach richtet sich in der Regel eine Entschädigung (die aus gegenseitiger Nachbarschaftshilfe auch schon mal ganz entfallen kann).
Eine Unterhaltungsregelung beinhaltet eine Baulasterklärung nicht. Das macht man nebenher in einem kleinen Vertrag, den man auch ins Grundbuch eintragen lassen kann (ebend in der o.g. Form der Grunddienstbarkeit), aber nicht zwingend eintragen lassen muss.
Die Gebühren für die Baulast richten sich nach dem Wert des Bauvorhabens und sind kommunal unterschiedlich (im zentralen Ruhrgebiet zwischen ca. 100 und 500 EUR). Die Unterschrift wird normalerweise direkt im Bauordnungsamt „vor der Nase“ eines dort Beschäftigten (öffentlich beglaubigt) abgegeben. Man kann das auch vor einem Notar machen, das ist in der Regel aber nicht nötig.
Gruß vom
Schnabel
Hallo Schnabel,
insofern es sich um eine EntwässerungsbauLAST handelt, sollte
der Notar da aber eher - ausser beratend - nicht von nöten
sein und sich das Grundbuchamt damit eher be"LÄST"igt fühle
Grundbuchangelegenheiten ohne Notar ? Das war mir neu !
Gruß vom
Nordlicht
danke, kann man etwas zum ablauf und den kosten sagen?
danke, kann man etwas zum ablauf und den kosten sagen?
Was soll dazu denn noch gesagt werden, Schnabeltasse hat es doch hervorragend beschrieben für NRW.
Schreibst ja noch nicht mal das betreffende Bundesland dazu.
ramses90
nicht für mich, sorry…
aber schön, wenn es für dich reicht 
Hallo,
eine Baulast ist keine Grundbuchangelegenheit.
Gruß vom
Schnabel