Lasten u. Beschränkungen in Grundbuchauszug

Hallo,

ich habe hier einen Grundbuchauszug. Auf der vierten Seite steht oben „Lasten und Beschränkungen“ und darunter:
" Folgendes Recht

Recht zum Halten eines Brunnens, auf zum Zutritt zum Grundstück und auf das Unterlassen von bestimmten Handlungen auf dem Grundstück und auf anteilige Tragung der Unterhaltungskosten der Anlage zugunsten des jeweiligen Eigentümers des Grundstücks Band xyz Blatt abc."

Was bedeutet das?

Bedeutet das, dass ich als Eigentümer das Recht dazu habe, auf meinem Grundstück einen Brunnen zu betreiben?

Bedeutet das, dass ich das Recht zum Zutritt zu meinem Grundstück habe? (Es ist aber nicht näher bezeichnet auf welchem Weg?)

Und was bedeutet das mit den anteiligen Unterhaltungskosten? zugunsten eines anderen Grundstückseigentümers? versteh ich nicht

Was ist mit den „bestimmten Handlungen“ gemeint? Sind diese woanders näher bezeichnet?

danke

Hallo!

Gutes Beispiel für Unklarheit und damit auch Grundlage für Streit, mindestens Auslegungsschwierigkeiten.

Jemand( das wirst nicht DU sein !) hat das Recht auf dem Grundstück einen Brunnen zu betreiben. Der Grundstückseigentümer hat Handlungen zu unterlassen,die den Brunnen(die Brunnennutzung) stören.
Und der Eigentümer muss anteilige Kosten tragen die dem Unterhalt des Brunnens dienen soweit er selbst den Brunnen nutzt. Also z.B. ebenfalls Wasser aus dem Brunnen nutzen will oder muss (weil es keine öffentliche Wasserversorgung gibt).

So denke ich es mir. Es kann anders sein,das musst Du halt herausfinden. Suche den Rechtinhaber „Brunnen“ heraus und schau ob es da einen Vertrag gibt in dem mehr vereinbart war. Und ob der Brunnen überhaupt noch benutzt wird oder das Recht inzwischen nicht mehr beansprucht wird oder sonst wie erloschen ist.

MfG
duck313

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Du solltest Einsicht in die Grundbuchakte nehmen, und müsstest dort den Antrag auf Eintragung und vermutlich auch einen Vertrag finden, um herausfinden, wer Eigentümer des so genannten „herrschenden Grundstücks“ ist (zumindest bei Eintragung war). Das ist das unter „Grundstücks Band xyz Blatt abc“ genannte Grundstück. Das (bzw. der aktuelle Eigentümer) ist derjenige, der auf deinem Grund und Boden den Brunnen hat(te) und dem Du die Nutzung des Brunnens, und das Betreten deines Grundstücks und alle Tätigkeiten zum Erhalt/Nutzung des Brunnens nicht verbieten kannst. Über die anteilige Tragung der Unterhaltskosten müsste es eine Regelung in dem der Eintragung zugrunde liegenden Vertrag geben.

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Aha, das ist alles auf den Brunnen bezogen! Ich hatte angenommen, dass das alles getrennte Sachen wären, jetzt verstehe ich es besser, danke!
Ja, stimmt, als Eigentümer des Grundstücks dürfte man dann den Grundbuchauszug von „Grundstück Band xyz Blatt abc“ bekommen (das sollte das Nachbargrundstück sein, also hat man sowieso berechtigtes Interesse an dem Auszug) und mit dem Auszug dann den Eigentümer erfahren und eventuell Weiteres in Erfahrung bringen können.

weitere Frage:
Es steht noch drin:
„Gegen Max Mustermann in Musterstadt, geboren am 1.1.1900 ist ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen.“
Was kann man sich unter einem Verfügungsverbot vorstellen? Herr Mustermann darf nicht mehr über das Grundstück verfügen?

Genau das, jedenfalls gibt es Einschränkungen. Nutzen darf man das Grundstück sicherlich, aber z.B. verkaufen, verpachten usw. nicht so ohne weiteres.
Solche Verfügungesverbote können auch von Amts wegen erlassen werden oder eben von einem Rechteinhaber.

Aus welchen Gründen kann sowas erlassen werden?

Solchen Dingen liegt typischerweise folgende Geschichte zugrunde:

Es gibt ein großes Grundstück, in deinem Fall mit einem Brunnen zur Wasserversorgung. Das große Grundstück wird geteilt und die Teile werden unabhängig voneinander verkauft. Kann in deinem Fall auch sein, dass der ursprüngliche Eigentümer einen Teil behalten und den 2. Teil verkauft/ ggf. im Wege vorweggenommener Erbfolge verschenkt hat (Sohn/Tochter darf auf dem 2. Teil ein eigenes Haus bauen). Damit jetzt beide Teile weiter den Brunnen nutzen können, wird vertraglich geregelt, dass ein entsprechender Eintrag ins Grundbuch vorgenommen wird, dass das Grundstück mit dem Brunnen (dienendes Grundstück) so belasten wird, dass die Wasserversorgung für das Grundstück ohne Brunnen (herrschendes Grundstück) auf Dauer gesichert wird. Spannend hierbei ist, dass diese Vereinbarung in Bezug auf die Grundstücke und damit für jegliche potentielle Eigentümer dieser Grundstücke in Zukunft gilt. D.h. die löst sich nicht in Luft auf, weil eines der Grundstücke verkauft wird.

Alternativ kann man zu so einer Eintragung auch aufgrund eines unabhängig von einer Teilung geschlossenen Vertrages kommen. Eigentümer von Grundstück 1 braucht Wasser, was er auf eigenem Grundstück nicht findet, und zahlt an Eigentümer von Grundstück 2 Geld, um auf dessen Grundstück einen Brunnen betreiben zu dürfen, was dann über den Eintrag im Grundbuch abgesichert wird.

Es kann übrigens sein, dass dieser Eintrag uralt ist, und heute keinerlei Bedeutung mehr hat, weil inzwischen beide Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen sind.

Das „allgemeine Verfügungsverbot“ wird im Rahmen einer vorläufigen Insolvenzverwaltung vom Gericht über einen Schuldner verhängt, und dann auch in die Grundbuchblätter insolvenzbefangener Grundstücke eingetragen. Damit sichert das Gericht die Ansprüche der Gläubiger des Insolvenzverfahrens vor sie benachteiligenden Verfügungen des Schuldners. Das ist nötig, da der „gute Glaube“ des Grundbuchs gilt, also ohne einen solchen Eintrag der Schuldner trotz Verbot so über das Grundstück verfügt werden könnte, dass der Erwerber sich auf den Stand im Grundbuch berufen könnte und geschützt wäre. D.h. so ein Eintrag (so er noch besteht und nicht gestrichen/gerötet ist) ist für einen potentiellen Erwerber das klare Signal, dass er bzgl. eines Erwerbs nicht mehr mit dem Eigentümer sondern mit dem Gericht/Insolvenzverwalter sprechen muss.

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Siehe meinen anderen Beitrag: Erfolgt im Rahmen einer Insolvenz.

aha, sehr interessant
Ja, der Eintrag mit dem Brunnen ist fast 100 Jahre alt und sollte heute keine solche Relevanz mehr haben. Ich frage mehr aus Interesse als aus Relevanz, ich finde das alles sehr interessant, was da so drin steht. Der Vorgang der Beantragung der Auszüge war auch spannend, die Mitarbeiterin verschwand mehrmals und kam mit Aktenstapeln wieder.