Hallo,
ich habe eine generelle Frage zu lastenfrei.
Angenommen es sind in einem Grundstück z. b. 10 Grundschulden eingetragen. Davon ist eine valutiert, die anderen 9 wurden nur nicht gelöscht.
Die Löschung kann aber nur über öffentlichen Aushang erfolgen, da die Grundschuldbriefe leider nicht mehr vorhanden sind.
Die Bank mit der valutierten Grundschuld hat die Löschungsbewilligung schon veranlasst.
Die Löschung der nicht valutierten Grundschulden ist dann doch nur eine Formalität. Kann der Notar aufgrund dieses die Aufforderung der Kaufpreiszahlung zu verzögern?
Hi,
wenn im Kaufvertrag steht: „Schulden und Lastenfrei“
Und die Frage ob das Grundstück Schulden und Lastenfrei noch nicht eindeutig geklärt ist wäre er ziemlich blöd wenn er das unterschreiben würde. Daher ja, er kann das Ganze deswegen verzögern.
MFG
Die Löschung kann aber nur über öffentlichen Aushang erfolgen,
da die Grundschuldbriefe leider nicht mehr vorhanden sind.
9 Briefgrundschulden - Respekt. Was heißt die Briefe sind nicht mehr vorhanden? Kann die Banl diese nicht mehr auffinden oder wurden diese bereits dem Eigentümer ausgehändigt und hat er diese verbaumelt?
ml.
Die Löschung der nicht valutierten Grundschulden ist dann doch
nur eine Formalität. Kann der Notar aufgrund dieses die
Aufforderung der Kaufpreiszahlung zu verzögern?
Wenn das Objekt lastenfrei geliefert werden soll (Kaufvertrag), muß er das sogar.
Das Problem ist nur, dass der Notar zum Verkäufer andere Äusserungen macht als zu den Käufern. Auch wurde von den Käufern der Kaufvertrag erst nach 3 Wochen unterschrieben, nachdem die Verkäufer bereits unterschrieben hatten.
Wie sich durch ein Telefonat mit der Bank herausgestellt hat, haben die Käufer den Darlehensvertrag noch gar nicht unterschrieben, obwohl der Kaufpreis längst fällig ist. Die Bank hat auch weiterhin verraten, dass auch die Käufer noch gar nicht klar sind, wieviel aus Fremdmitteln finanziert werden soll. Daher besteht auch der Verdacht, dass die Finanzierung herausgezögert werden soll.
Was logisch auch nicht funktioniert ist, dass eine Grundschuld im Vorfeld gelöscht werden soll, obwohl diese erst aufgrund der Kaufpreiszahlung erledigt werden kann. Ich als Gläubiger würde das nicht mitmachen.
Es besteht der Verdacht, dass die Käufer nur durch solche Machenschaften den Kaufpreis wie bereits im Vorfeld schon einmal versucht, zu drücken.