Lastenfreistellungsunterlagen Kaufpreisfälligkeit

Liebe Leserinnen und Leser,

ich habe folgende Frage: Wenn in einem Immobilienkaufvertrag steht, dass für die Fälligkeit des Kaufpreises die Lastenfreistellungsunterlagen vorliegen müssen, ist dann die treuhänderisch ausgestellte Löschungsbewilligung des Gläubigers ausreichend oder muss abgewartet werden, bis die Löschungsbewilligung tatsächlich verwendet werden darf (im konkreten Fall wenn die Grundschuld auf eine andere Immobilie übertragen wurde)?

Vielen Dank im voraus!

Lastenfreistellungsunterlagen vorliegen müssen, ist dann die
treuhänderisch ausgestellte Löschungsbewilligung des
Gläubigers ausreichend

Ohne die Einzelheiten zu kennen, würde ich sagen ja. Speziell dann, wenn beide Vorgänge von demselben Notar abgewickelt werden.

oder muss abgewartet werden, bis die Löschungsbewilligung tatsächlich verwendet werden darf

Könnte auch sein, hängt von den Einzelheiten ab. Frag den Notar !