Lastenübergang bei Hauskauf

HAllo,

wie sieht es eigentlich aus, wenn ein Mehrfamilienhaus per notariellem Kaufvertrag gekauft wird, der Geldfluss jedoch noch nicht erfolgt ist und eine von zwei Wohnungen des Hauses bereits nach Kaufvertragsschluss übergeben wurde und sich nunmehr folgendes ereignet. In der nicht übergebenen Wohnung (ist vermietet und Noch-Eigentümer erhält bis Kaufpreiszahlung MIete) wird jetzt festgestellt, dass die Waschmschine über ein halbes Jahr lang durch einen Installateur nicht an das Abwassersystem, sondern das Abwasser an das Warmwassersystem angeschlossen war, sodass nunmehr Mieters Waschmaschine kaputt ist und möglicherweise auch Schäden im Warmwasserkreislauf erfolgt sind (ist dies überhaupt möglich?). Wer hat denn nun für den Schaden aufzukommen? Der Käufer, der noch nicht Eigentümer ist oder der alte Eigentümer?

Grüße
Dora

ich muss den Kaufvertrag sehen. Dann kann qualifizierte Antwort gegeben werden. Es muss wohl im Vertrag vereinbart sein, wann welche Wohnung übergeben und vom Käufer genutzt werden kann.
Auch muss dort geschrieben sein, wann der Kaufpreis fällig ist und wann der Übergang von Nutzen und Lasten erfolgen muss.
Welchen Mietvertrag besitzt der Mieter und was ist in diesem Fall zu tun?
Seit wann ist dieser Schaden dem Verkäufer schon bekannt?
und, und, und…

Es ist zu umfangreich und auf diesem Wege nicht zu lösen. Ich kann versuchen, Ihnen mit kurzer telefonischer Hilfe kostenfrei zu helfen. Sie rufen mich an und klären mich über die Umstände auf. (Telefonnummer auf meiner Website).
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Pausch
www.immobilienratgeber.com