Hallo!
Eine dreiköpfige Familie mit geringem Einkommen hat bisher Wohngeld als Mieter erhalten. Nun hat sie im Juli letzten Jahres ihre Wohnung kaufen können, über einen Privatkredit eines Verwandten, den dieser letztlich bei der Bank aufgenommen hat. D.h. sie bezahlt die Zinsen und Tilgung aus dem Wohnungskauf an den Verwandten, der diese wiederum in genau der Höhe an die Bank zahlt. Das hat die Familie so getan, weil sie direkt bei der Bank kein Darlehen bekommen hätte.
Nun hat die Familie einen entsprechenden Antrag auf Lastenzuschuss als Eigentümer bei der Wohngeldbehörde gestellt. Im Bescheid, der nun erfolgt ist, erkennt diese aber nur die Kosten der Bewirtschaftung (Nebenkosten, Grundsteuer, Verwaltungskosten) an. Zudem steht der Satz im Bescheid „Private Darlehen bzw. Tilgungsraten sind wohngeldrechtlich nicht Einkommensmindernd oder als Belastung anzuerkennen.“
Im Netz und im Wohngeldgesetztestext wurde keine Entsprechung zu diesem Satz gefunden.
Weiß jemand, ob das Wohngeldamt eine Belastung aus Tilgung/Zinsen des Kredites ablehnen kann, obwohl diese auschließlich zur Finanzierung der Wohnung dienen, nur weil der Kreditgeber nominell eine Privatperson ist (die wiederum diesen Kredit bei der Bank abbezahlt)??
Vielen Dank für die Hilfe!!