Lastenzuschuss und Kinderzuschlag und Mieteinnahme

Ich habe eine Frage:

Ich besitze ein eigenes Haus für das ich ein Darlehen abtragen muß.
Das Darlehen beträgt mtl. 275.-€ wovon ca. 160 .- € Zinsleistung ist.

In meinem Haus das ich mit meiner Familie (Mann und zwei Kinder) bewohne habe ich ein Zimmer vermietet.
Hierfür erhalte ich 200.- € an Mieteinnahmen.

Mein Mann ist arbeitslos und ich verdiene als Verkäuferin mit über 40 Überstunden gerade mal 1000 Euro Netto.

Jetzt habe ich Kinderzuschlag beantragt was mir abgelehnt wurde weil die Mieteinnahme als Einkommen berücksichtigt wurde.

Beim Wohngeld wird lediglich die Zinslast und NK in die Berechnung aufgenommen hiervon wird abermals die Mieteinnahme in Höhe von 200 Euro direkt von den Kosten der Unterkunft in Abzug gebracht.
Das führt dazu das mir lediglich ein Lastenzuschuss in Höhe von 24 Euro mtl. zusteht.

Es kann doch nicht sein das hier die Mieteinnahme 2x in Abzug gebracht wird.
Einzeln gesehen mag die Berechnung ja stimmen aber in der Verknüpfung von Kinderzuschlag und Wohngeld kann es doch nicht sein.
Selbst Hartz IV hätte ich mehr als jetzt.
Was ist hier falsch, ich hoffe ihr könnt mir helfen.

hallo Engel34,
du sagt mit Hartz IV hättest du mehr, warum beantragt du dann nicht ergänzende HartzIV. Du hast ein einkommen, aber dein Mann ist arbeitslos. bekommt er ALG 1 oder nichts.
wenn du ergänzendes HartzIV beantragst bekommst du das Wohngeld mit dem Hartz IV zusammen und bekommst aber den Kinderzuschlag nicht.
bei HartzIV rechnen sie dein Einkommen Minus irgendein Freibetrag den sie dir von deinem Einkommen abziehen.
dann rechnen sie das Kindergeld hinzu und wenn das Einkommen was da rauskommt zu leben nicht reicht, gibt es ergänzende HartzIV dazu. ich weiß nicht wie alt deine Kinder sind. von 0 - vollendeten 6.lebensjahr = 215,00 Euro, von 7. - 14. vollendetem Lebensjahr = 251,00 Euro,von 15 bis 25. Lebensjahr 287,00 Euro das HartzIV Geld für die Kinder hängt vom Alter des Kindes ab. du bekommst 328 und dein Mann 328,00 auch. dann kommt ich glaube das Darlehen dazu und die Betriebskosten. das alles zusammen müßt ihr haben zum leben.die 200 euro von Mietseinnahme wird dir als Einkommen angerechnet.
also ein Rechnungsbeispiel:

328 für dich
328 Ehepartner
251 Kind je nach alter
251 Kind je nach alter
150 Betriebskosten warm
275 Darlehen
------------------------------------------:
1583,00

weiter die Berechnung:

1000.00 Einkommen

  • 240.00 Freibeträge ca.
  • 184.00 Kindergeld ein Kind
  • 184.00 Kindergeld zweites Kind

1128.00 Euro

weiter die Berechnung:

1583.00 Euro

  • 1128.00 Euro

455.00 Euro Ergänzendes HartzIV.

An deine Stelle würde ich ergänzendes HartzIV beantragen. mußt nur Fragen was du alles mit bringen mußt an Unterlagen.
ich kann dir schon mal sagen von meiner Seite was du an Unterlagen du benötigst

  • Kindergeldbescheinigung über das Kindergeld
  • Einkommenbescheinigung der letzten 3 Monate
  • Darlehenbescheinigung und evtl. die warmen Betriebskosten wie Müllabfuhr, Straßenreinigung usw.
  • falls dein Mann Alg 1 bekommt die Bescheinigung
  • PA Ausweise als Kopie von euch beiden
  • Krankenversicherungskarten von euch viern

falls deine Kinder schon in die Schule gehen, muß du schnell einen Antrag auf den Bildungspaß stellen.
Dann bekommen die Kindermonatkarte nicht mehr für 27 Euro sondern zu einem Preis von 15.00 euro ab diesem

Erst einmal vielen Dank für deine ausführliche Antwort

Allerdings ist es nicht ganz so einfach wie du es geschildert hast, bei ergänzendem Hartz IV bekommt man weder Wohngeld noch Kinderzuschlag beides ist ausgeschlossen.
Ich gehe ja nicht arbeiten um Hartz IV zu bekommen denn dann könnte ich auch zu Hause bleiben und mehr Geld bekommen. Will ich aber nicht !

Die Problematik liegt aus meiner Sicht in der Verknüpfung von Wohngeld --> Kinderzuschlag --> Mieteinnahme

Der Kinderzuschlag nimmt alle Einkünfte aus Arbeit abzl. Freibetrag und zusätzlich die Mieteinnahme ohne Freibetrag als Einkommen.
Dann wird der Kinderzuschlag berechnet.

Ergo: Die Mieteinnahme wird hier vom möglichen Kinderzuschlag zu 100% in Abzug gebracht.

Würde heißen… Frau ***** gibt mir 200 € an Miete und die Kindergeldkasse nimmt diese Miete und zieht sie vom Kinderzuschlag ab.

Ergo: Die erhaltene Miete ist schon weg …

Nun kommt aber die Wohngeldstelle und sagt, gute Frau du bekommst doch Miete von Frau ***** , die ziehen wir schön von deinen Wohnungskosten zu 100% ab.
Ich habe jährliche Kosten in Höhe von X Euro und Mieteinnahmen in Höhe von X Euro ergibt eine Belastung in Höhe von X Euro in Berechnung mit deinem Verdienst ergibt das 24 Euro an Lastenzuschuss.

Ergo: Die Mieteinnahme die ich durch den Abzug beim Kinderzuschlag bereits nicht mehr habe zieht die Wohngeldstelle abermals ab.

Ergebnis: 1x Mieteinnahme 200 Euro
2x Abzug der Mieteinnahme (Kinderzuschlag u. Wohngeld)

Heißt statt Miete einzunehmen lege ich nochmal den gleichen Betrag hin und habe weniger Wohnraum zur Verfügung.

Da kann doch etwas nicht stimmen, sicher lt. Gesetz hat das WoGG sowie das BiGG jeder für sich einzeln gesehen recht, aber im Zusammenhang führt das in der Verknüpfung zur Doppelbelastung und zur Unterschreitung der Grundversorgung.

Wer weiss Rat ?

hallo engel34,
habe noch etwas im internet gefunden , gehe mal unter google und gebe mal Lastenzuschußrechner an. da kannst du alles eingeben was du hast und er berechnet die den Lastenzuschuß. denn ich kanns nicht errechnen lassen , die die Fragen nach größe des Hauses und der Grundstücksteuer. versuch es einfach mal, dann kannst du sehen ob die Wohngeldstelle richtig gerechnet hat und du dadurch doch noch den Kinderzuschlag erhälst.
wenn man HartzIV bekommt kein Kindergeldzuschlag und Wohngeld bekommt weiß ich auch aus meiner Erfahrung. wir gehen beide Arbeiten und es reicht nicht hin und vorne. wir bekommen auch noch monatlich 390 Euro zusätzliches HartzIV.
Mit freundlichem Gruß
qualle2008 (Carola)

Lieber Engel34,
bei der Beantwortung deiner Fragen kann ich dir leider gar nicht helfen! Bitte probier´s nochmal mit jemandem anders!
Viel Erfolg!