Ich habe eine Frage:
Ich besitze ein eigenes Haus für das ich ein Darlehen abtragen muß.
Das Darlehen beträgt mtl. 275.-€ wovon ca. 160 .- € Zinsleistung ist.
In meinem Haus das ich mit meiner Familie (Mann und zwei Kinder) bewohne habe ich ein Zimmer vermietet.
Hierfür erhalte ich 200.- € an Mieteinnahmen.
Mein Mann ist arbeitslos und ich verdiene als Verkäuferin mit über 40 Überstunden gerade mal 1000 Euro Netto.
Jetzt habe ich Kinderzuschlag beantragt was mir abgelehnt wurde weil die Mieteinnahme als Einkommen berücksichtigt wurde.
Beim Wohngeld wird lediglich die Zinslast und NK in die Berechnung aufgenommen hiervon wird abermals die Mieteinnahme in Höhe von 200 Euro direkt von den Kosten der Unterkunft in Abzug gebracht.
Das führt dazu das mir lediglich ein Lastenzuschuss in Höhe von 24 Euro mtl. zusteht.
Es kann doch nicht sein das hier die Mieteinnahme 2x in Abzug gebracht wird.
Einzeln gesehen mag die Berechnung ja stimmen aber in der Verknüpfung von Kinderzuschlag und Wohngeld kann es doch nicht sein.
Selbst Hartz IV hätte ich mehr als jetzt.
Was ist hier falsch, ich hoffe ihr könnt mir helfen.