Zusammenfassung
Hi,
also ich vermute, die Aussage der Bank bezog sich darauf, dass man in der Tat nicht alle Lastschriften wegen Widerspruchs zurückgehen lassen kann. Pauschal gesagt geht das nicht bei Umsätzen (z.B. Geschäfte, Geldautomaten), wo Du Deine ec-Karte vorlegst und eine PIN eingibst. (POS/POZ-System). Wenn Du Deine ec-Karte vorlegst, aber keine PIN eingibst, ist das das ELV-System, dort könntest Du die Lastschrift zurückgehen lassen.
Aber in den meisten Fällen wird ja keine Karte vorgelegt, Du schreibst nur Deine Kontoverbindung in ein Formular „Einzugsermächtigung“. In diesen Fällen kannst Du IMMER (innerhalb der 6-Wochen-Frist) die Lastschrift ohne Angabe von Gründen zurückgehen lassen.
Aufgrund des ersten Absatzes (und der Tatsache, dass es noch ein Verfahren gibt, was sich Abbuchungsauftragsverfahren nennt und nur bei Firmen vorkommt) sagt die Bank, richtigerweise, dass man nicht pauschal alle Lastschriften zurückgeben kann. Sie könnte Dir aber bestätigen, dass man alle Lastschriften aus Einzugsermächtigungen zurückgeben kann, das ist nämlich so.
Da gibt es kein „Gesetz“, sondern ein Abkommen der Banken, das sogenannte Lastschriftabkommen. (Es gibt auch z.B. Scheckabkommen und Überweisungsabkommen). Im Lastschriftabkommen ist festgelegt, dass die erste Inkassostelle (also die Bank des Zahlungsempfängers) die Lastschrift zurücknehmen MUSS. Sie darf auch diese Lastschrift nicht wieder in Umlauf bringen. Die Verpflichtung Deiner Bank, diesen Rückgabewunsch entgegenzunehmen und weiterzuleiten, kann man aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag herleiten, den ihr habt.
Also : In der Tat kann man nicht alle Lastschriften zurückgeben. Man kann aber alle zurückgeben, die aufgrund einer Einzugsermächtigung entstanden sind. Wenn Deine Bank das abstreitet, würden mich die Gründe interessieren. Wenn die sogar eine Wiedergutschrift verweigern, obwohl die Rahmendaten erfüllt sind (innerhalb Sechswochenfrist, kein POS/POZ) wäre das ein Fall für den Ombudsmann. Zumindestens sollten sie Dir erklären, warum sie das nicht tun. Mit dieser Erklärung kannst Du Dich ja mal wieder melden. Ich habe selten etwas zum Lachen, vielleicht könnte mich das aufheitern…
Gruss Hans-Jürgen
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