Liebe ExpertInnen,
wie geht man mit einem Prepaid-Anbieter um, der ohne Erlaubnis per Lastschrifteinzug 10,- € abbucht und nach Lastschriftrückgabe das ganze Spiel wiederholt? Einzige Geschäftsverbindung bislang: Vor zwei Jahren der Kauf einen Prepaid-Karte. Wer weiß was?
Gruß Ralf
Hallo
Liebe ExpertInnen,
wie geht man mit einem Prepaid-Anbieter um, der ohne Erlaubnis
per Lastschrifteinzug 10,- € abbucht und nach
Lastschriftrückgabe das ganze Spiel wiederholt?
wieder zurückholen irgendwann begreifenn die das schon und die Rückgebühren werden denen zu hoch
Einzige
Geschäftsverbindung bislang: Vor zwei Jahren der Kauf einen
Prepaid-Karte. Wer weiß was?
Gruß Ralf
Der Mikesch
Hi
wieder zurückholen irgendwann begreifenn die das schon und die
Rückgebühren werden denen zu hoch
Wenn sich der Fragesteller an Deinen Rat hält und außer den Rückbuchungen nur seinen Kopf in den Sand steckt, dann kann das aber ziemlich böse für ihn enden.
Edith
Hallo edith
Hi
wieder zurückholen irgendwann begreifenn die das schon und die
Rückgebühren werden denen zu hoch
Wenn sich der Fragesteller an Deinen Rat hält und außer den
Rückbuchungen nur seinen Kopf in den Sand steckt, dann kann
das aber ziemlich böse für ihn enden.
dafür hätte ich aber eine fundierte Begründung:wink:
na ja einmal ne Mail oder ein FAx mit entschiedenem Widerspruch sollte er schon schicken. Ich kenn das noch von AOL, die haben immer nie Kündigungen erhalten und immer munter weiter abgebucht. Nach der 3. Rückbuchung haben die das dann auch begriffen 
Edith
Der Mikesch
Hi
Hi
wieder zurückholen irgendwann begreifenn die das schon und die
Rückgebühren werden denen zu hoch
Wenn sich der Fragesteller an Deinen Rat hält und außer den
Rückbuchungen nur seinen Kopf in den Sand steckt, dann kann
das aber ziemlich böse für ihn enden
dafür hätte ich aber eine fundierte Begründung:wink:
Weil u.a. die Bank zwar dem UP die Rückgebühren nicht anlasten darf, die Firma, die einzieht, darf aber sehr wohl Kosten überwälzen und wenn die Forderung vielleicht doch zurecht besteht, dann kann es für den UP ziemlich teuer werden.
Da Du bei Deiner ersten Antwort die klitzekleine und für Dich scheinbar vollkommen unwichtige Kleinigkeit sich mit der einziehenden Stelle in Verbindung zu setzen unter den Tisch fallen hast lassen, ist Dein Rat im besten Fall für die Tonne.
Gruß
Edith
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wie geht man mit einem Prepaid-Anbieter um, der ohne Erlaubnis
per Lastschrifteinzug 10,- € abbucht und nach
Lastschriftrückgabe das ganze Spiel wiederholt?
Hallo, Ralf,
gibt es denn irgendeinen Grund des Prepaid- Anbieters an Dich eine Forderung zu stellen?
Verlange doch einmal eine Rechnung. Daraus muß sich ergeben, wann eine (angebliche) Leistung erbracht wurde und um welche Leistung es sich (angeblich) handeln soll.
Ich würde eine Klärung herbeiführen, um keine unklare „Baustelle“ zu haben.
Gruß:
Manni
Hallo,
in jedem Fall wie schon erwähnt die irgendwann einmal erteilte Einzugsermächtigung schriftlich widerrufen, dann darf der Anbieter nicht mehr abbuchen.
Und beachte auf jeden Fall die 6-Wochen Frist, denn 6 Wochen nach Abbuchung der Lastschrift darf diese nicht mehr von der Bank zurückgebucht werden.
Grüße
Tobias
Hallo,
Und beachte auf jeden Fall die 6-Wochen Frist, denn 6 Wochen
nach Abbuchung der Lastschrift darf diese nicht mehr von der
Bank zurückgebucht werden.
falsch, falsch, falsch.
Nach den AGB der Kreditinstitute sind es sechs Wochen nach dem auf die Abbuchung folgenden Rechnungsabschluß und wenn man sich die Urteile des BGH so anschaut, könnte man auf den Gedanken kommen, daß der Kunde nahezu ewig das Recht hat, Abbuchungen zurückbuchen zu lassen. Im Innenverhältnis zwischen den beteiligten Kreditinstituten sieht das zwar anders aus, aber das muß den Kunden nicht interessieren.
Gruß
Christian
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