Ich habe ein Tagesgeldkonto mit Verrechnungskonto bei der CortalConsors Bank, was fast wie ein Girokonto geführt werden kann, bloss das ich damit kein Geld irgendwo abheben kann.
Überweisungen zu sämtlichen anderen Konten / Empfängern möglich.
Nun beschäftigt mich die Frage:
Ob ich dieses Verrechnungskonto auch bei einer Einzugsermächtigung angeben kann? (vorhandene Deckung ist natürlich Vorraussetzung)
Also somit am Lastschriftverfahren teilnehme ?
theoretisch ja, praktisch eher nein…
ein tagesgeldkonto ist ein sparkonto, für die tägliche verfügbarkeit aber ähnlich einem girokonto.
sparkonten sind für den zahlungsverkehr nicht frei (z.b. überweisung, lastschrift, etc…) - sie sind ja zum sparen da.
technisch würde es also möglich sein, aber wenn die bank davon wind bekommt, könnte das probleme für dich geben - es sei denn, es gibt eine ausnahme.
einfach mal anrufen und fragen!
Hallo,
ein tagesgeldkonto ist …
und was hat das mit der Frage zu tun? Es geht um das Verrechnungskonto (nennt sich bei CortalConsors so, weil es eigentlich für die Verrechnung der Transaktionen im Depot dient), nicht das Tagesgeldkonto.
Imo ist das Verrechnungskonto technisch gesehen ein ganz normales Girokonto. In der FAQ gibt es auch einen Hinweis darauf, daß Lastschrift-Rückgaben im Onlinearchiv mitgeteilt werden. Bräuchte man ja nicht, wenn es keine Lastschriften gäbe.
Cu Rene