Lastschrift und Mahnung

Hallo,

Man nehme mal an eine Bank hat Raten für einen Kredit immer vom Girokonto derselben Bank abgebucht. Nun hätte sie das nicht getan und nach ca 10 Tagen eine Mahnung mit Mahngebühr verschickt.

Könnte sie diese Mahngebühr durchsetzen weil der Kunde darauf zu achten hätte dass die Raten auch wirklich abgehen? Dem Girokonto sei auch kein fehlgeschlagener Abbuchungsvorgang anzusehen. Das Konto sei im Plus gewesen.

Gruss
M.

Hallo, Mahngebühren m.E. nicht berechtigt. Notfalls Ombudsman
einschalten. Gruß

Hallo,

wenn eine Einzugsberechtigung besteht, dürfte nicht gemahnt werden. Aber: Vielleicht war das Konto zu dem Stichtag der beabsichtigten Ausführung doch nicht im Haben - z.B. valutarisch - und da die Bank bei dem Kunden Bonitätsprobleme sieht, hat sie die Lastschrift nicht durchgeführt.

Eine andere Möglichkeit fällt mir nicht ein. Aber was hilft alle Unterstellung? Es wäre viel besser, man würde die Bank schlicht und einfach fragen würde. So manches Problem entsteht in der Praxis nicht oder ist schnell geklärt, wenn ein Gespräch herbeigeführt wird (natürlich in sachlich geführter Weise).

Grüße, Hmba

Hallo,

Könnte sein, dass ein Kunde bei dieser fiktiven Bank auch mal ein wenig länger auf eine Antwort warten muss…und deshalb hier mal die klugen Leute fragt.

Vielen Dank!

Gruss
M.

Hallo,

Mahngebühren m.E. nicht berechtigt.

ah so.
Und warum nicht?
Gruß
loderunner (ianal)