Lastschrift wirklich sicher?

Hallo allemann,

ich hab nur mal ne theoretische Frage, die mir in den Kopf gekommen ist.
Überall wird gesagt, Lastschrift sei einer der sichersten Wege etwas zu bezahlen, weil man ja innerhalb von 6 Wochen zurück buchen lassen kann, wenn etwas schief läuft.
Aber was passiert denn, wenn man etwas per Lastschrift bezahlt hat und Grund hat, zurück zu buchen? Der Auslöser der Lastschrift hat mittlerweile sein Konto geräumt und dazu auch keinen Dispo oder das Konto gar schon gekündigt.
Dann wird dieser Rückzug der Lastschrift doch wiederum zurück gebucht und man bleibt am Ende doch drauf sitzen oder sehe ich da etwas komplett falsch? Kümmert sich die entsprechende Bank dan um die „Eintreibung“ und man bekommt sein Geld trotzdem wieder?

gruß
Kai

hallo Kai,

doch, die LS ist sicher für dich als Zahlenden.

Beim Empfänger ist die Gutschrift (deiner) Lastschrift nämlich zunächst unter Vorbehalt. Die Bank räumt nicht jedem die Möglichkeit ein, seine Kunden mit LS bezahlen zu lassen, dazu ist eine gewisse Bonität notwendig, weil ja die LS zurückgerufen werden kann.
(So erklärte mir das eine Sachbearbeiterin der Deutschen Bank mal.)

Gruß
Sonja

Hallo,

Überall wird gesagt, Lastschrift sei einer der sichersten Wege
etwas zu bezahlen, weil man ja innerhalb von 6 Wochen zurück
buchen lassen kann, wenn etwas schief läuft.

dann wollen wir das mal aufdröseln:

  1. Es sind nicht sechs Wochen nach der Zahlung oder Abbuchung, sondern sechs Wochen nach dem nächsten auf die Buchung folgenden Rechnungsabschluß. Man hat also u.U. Monate Zeit.

  2. Auch wenn Lastschriften zurückgegeben werden können, heißt das nicht, daß damit auch die Zahlungspflicht erledigt ist. Die Rückgabemöglichkeit soll den Kunden vor unrechtmäßigen Abbuchungen schützen, nicht mehr und nicht weniger.

  3. Man kann nicht alle Lastschriften zurückgeben. Nicht zurückgeben kann man: Belastungen von Kreditkartengesellschaften, Abhebungen am Geldautomaten sowie generell Buchungen, bei denen die Legitimation mit der PIN erfolgte.

Anders formuliert: zurückgegeben werden können nur die Lastschriften, bei denen man dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt hat und das Rückgaberecht nicht explizit ausgeschlossen wurde.

Aber was passiert denn, wenn man etwas per Lastschrift bezahlt
hat und Grund hat, zurück zu buchen? Der Auslöser der
Lastschrift hat mittlerweile sein Konto geräumt und dazu auch
keinen Dispo oder das Konto gar schon gekündigt.

Das ist dann sechs Wochen lang ein Problem des Kreditinstitutes des Zahlungsempfängers und dann - bis sechs Wochen nach Zugang des auf die Buchung folgenden Kontoabschlusses - ein Problem des Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen.

Dann wird dieser Rückzug der Lastschrift doch wiederum zurück
gebucht und man bleibt am Ende doch drauf sitzen oder sehe ich
da etwas komplett falsch? Kümmert sich die entsprechende Bank
dan um die „Eintreibung“ und man bekommt sein Geld trotzdem
wieder?

Nach Rückgabe wird der ursprünglich abgebuchte Betrag mit Wertstellung zum Abbuchungstag wieder auf das Konto gebucht. Wer dann woher sein Geld bekommt, ist nicht Problem des Kunden.

Immer unterstellend, daß die Rückgabe gerechtfertigt war.

Gruß
Christian

Hallo,

vielen Dank für die ausführlichen Infos zum Thema. Es ging mir nur mal um die Theorie. Bisher war ich überhaupt erst einmal gezwungen, etwas zurück zu buchen.

gruß
Kai