herr A läßt von seinem internetprovider die gebühren mittels lastschrift abbuchen.
nun hat herr A seinen vertrag mit dem internetprovider rechtzeitig gekündigt und auch eine schriftliche bestätigung zum 2.8.2011 vorliegen.
das ist ein zeitraum von 2 Jahren!
nun für den zeitraum 22.07. bis 21.08.2011 erneut die grundgebühr abgebucht. herr A hat seine unterlagen durchgeschaut und festgestellt, das er bereits 24 x den monatsbeitrag bezahlt hat und diese letzte abbuchung die 25. wäre!
das kann ja nicht sein.
kann sich herr a sein geld zurückholen und muss er ggf. seine einzugermächtigung kündigen?
Es liegt eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist und eine schriftliche Kündigungsbestätigung vor? So weit so gut.
Erst einmal die Hotline anrufen „Fragen zur Rechnung“.
Angeben, dass die Rechnung wahrscheinlich falsch ist und um Rückbuchung bitten und erst einmal freundlich bleiben und den Sachverhalt wie hier sachlich darlegen und etwas Geduld mitbringen. Wenn die rumzicken mit Rückbuchung drohen. Wenn die nicht einlenken tatsächlich zurück buchen.
Computer technisch kommt es manchmal zu einem Zählfehler manche beginnen Bei 0 zu zählen und die 24te Abbuchung hat die Nummer 23. Ein Sachbearbeiter könnte aber doch noch die Abbuchung 24 durchgeführt haben welche dann die 25te ist. Im Falle von Umstellungen von Buchungssystemen kann so etwas schon einmal vor kommen. In der freundlichen Phase des Gesprächs dies vielleicht einwerfen.
PS: Ist die Allererste Abbuchung vielleicht die Unkostenpauschale für Router sonstige Hardware und Versandkosten, also gar nicht die Grundgebühr für die erbrachte Leistung?