Lastschrift zurückbuchen

Hallo zusammen,

ein Kunde befindet sich in einem langwierigen Streit mit seinem Telefonanbieter. Es geht um einen Betrag von 20 Euro. Der Kunde ist der Meinung, dass dieser Betrag beim Abschließen des Vertrages unberechtigt vom Anbieter durchs Lastschriftverfahren abgebucht wurde. Mehrere Briefe des Kunden wurden immer mit Standardschreiben beantwortet. Wegen dieses kleinen Betrages lohnt es sich nicht, zu einem Anwalt zu gehen.

Nun die Frage: Jeden Monat bucht der Anbieter durchs Lastschriftverfahren 30 Euro vom Konto des Kunden ab. Darf der Kunde von diesem Betrag 20 Euro zurück buchen lassen. Damit will der Kunde den Beweislast dem Anbieter überlassen.

Möglich, aber…

Hallo zusammen,

Auch Hallo,

ein Kunde befindet sich in einem langwierigen Streit mit
seinem Telefonanbieter. Es geht um einen Betrag von 20 Euro.
Der Kunde ist der Meinung, dass dieser Betrag beim Abschließen
des Vertrages unberechtigt vom Anbieter durchs
Lastschriftverfahren abgebucht wurde. Mehrere Briefe des
Kunden wurden immer mit Standardschreiben beantwortet. Wegen
dieses kleinen Betrages lohnt es sich nicht, zu einem Anwalt
zu gehen.

Nun die Frage: Jeden Monat bucht der Anbieter durchs
Lastschriftverfahren 30 Euro vom Konto des Kunden ab. Darf der
Kunde von diesem Betrag 20 Euro zurück buchen lassen. Damit
will der Kunde den Beweislast dem Anbieter überlassen.

Erst einmal kann man nur die gesamte Summe zurückgeben. Teilrückgaben sind nicht mgl. Danach den „richtigen“ Betrag überweisen.

Aber das erste was der Telefonanbieter machen könnte, wäre mit sofortiger Wirkung das Telefon zu sperren, wenn die LS zurückgeht. Das sollte man vllt. berücksichtigen.

LG
B.

Hallo,

Es geht um einen Betrag von 20 Euro.
Wegen dieses kleinen Betrages lohnt es sich nicht,
zu einem Anwalt zu gehen.

Versteh ich nicht… Warum nicht?

Versteh ich nicht… Warum nicht?

ich denke, kein Anwalt will den Fall übernehmen, in dem es um 20 Euro geht :smile:.

Hallo,

ich denke, kein Anwalt will den Fall übernehmen, in dem es um
20 Euro geht :smile:.

Den Anwalt selber schon mal gefragt?
Gruß
loderunner (ianal)

Nun die Frage: Jeden Monat bucht der Anbieter durchs
Lastschriftverfahren 30 Euro vom Konto des Kunden ab. Darf der
Kunde von diesem Betrag 20 Euro zurück buchen lassen.

Dürfte technisch schwierig werden, weil es bei Lastschriften keine Teilrückgabe gibt. Entweder ganz oder garnicht.
Und wenn 10 Euro berechtigt sind, wäre es nicht berechtigt, 30 Euro zurückzubuchen.
Kannst höchsten nach jeder dritten Abbuchung eine komplett zurückgeben, das wäre noch nachvollziehbar.