hallo,
ich habe eine lastschrift zurückgeholt weil ich die belastende bank nicht kannte und den betrag nicht zuordnen konnte.
heute habe ich einen brief dieser bank bekommen und nun stellte sich heraus dass ich vor knapp 2 monaten möbel gekauft habe und es sich um die hausbank der möbelfirma handelte. auf meiner kundenkarte stand aber noch ein anderer name der bank und ich wurde über den Bankwechsel nicht informiert
bei der lastschrift war kein hinweis auf das möbelhaus
außerdem finde ich 27,50 eine frechheit dürfen die das???
hallo,
hier kann es kritisch werden, zu entscheiden, wer „recht“ hat und wer nicht.
auf der einen seite wäre es natürlich gut gewesen, du hättest gewußt, von welcher bank dir geld eingezogen wird, damit du das mit dem möbelhaus in verbindung bringen kannst. auf der anderen seite kann ein möbelhaus nicht jeden einzelnen kunden über einen bankwechsel informieren.
die abbuchung ist offensichtlich rechtmäßig erfolgt, auch wenn du die bank nicht als „korrekt“ identifiziert hattest. die belastung von gebühren aus der rücklastschrift ist daher ebenfalls korrekt - die „dürfen“ das.
wegen der geasamten abwicklung enpfehle ich dir, in deinen kaufvertrag bzw. die agb´s des möbelhauses zu schauen - da sollte genau aufgeschlüsselt und beschrieben sein, wie die lastschriftabbuchung zu erfolgen hat. wenn da dezidiert eine bank drin steht, die sich zwischenzeitlich geändert hast, bist du wohl aus dem schneider.
über die höhe des betrags kann man sicher streiten; dies ist aber abhängig davon, welche gebühren die abrufende bank und die eigene bank dafür ansetzen. eventuell steht darüber etwas in deinem kaufvertrag.
du kannst dich erstmal „weigern“, die 27,50 euro zu zahlen, mußt aber bis zur endgültigen klärung damit rechnen, daß die bank dich mahnt (was dann wieder mit höheren gebühren verbunden ist).
ich empfehle dir, dich mit dem möbelhaus in verbindung zu setzen und den fall entsprechend zu schildern. hier soltle das möbelhaus die differenzen mit der bank klären.
wenn sie das nicht tun, bliebe nur der weg über klage (entweder deinerseits gegen die gebühren oder über die bank, weil sie dich erfolglos mahnt und dann wohl ein mahnverfahren in gang setzen wird).
saludos, borito
Hallo,
nun generell kann jede Firma eigene Gebühren verlangen.
Für das Möbelhaus fallen Gebühren an wenn ein Kunde eine Lastschrift zurückgibt. Ob und in welcher Höhe das Möbelhaus diese Gebühren (evtl. auch eigene Gebühren für Überprüfung etc.) an den Kunden weitergibt liegt im Ermessen des Unternehmens.
Ich würde mich mit dem Möbelhaus in Verbindung setzen den Sachverhalt erklären, evtl. kann man sich auf den Erlass bzw. auf eine geringe Gebühr einigen.
Gruß
Ich mutmaße, dass es sich um 2 Entgelte handelt: Sie gaben die Lastschrift zurück. Daraufhin erhielt die Einreicherbank voraussichtlich Bearbeitungsentgelte für den Mehraufwand in Rechnung gestellt. Da Sie mit Unterschrift bezahlt haben, haben Sie gleichzeitig den Händler ermächtigt, Ihre Adresse nachzufragen, da diese bei der Bezahlung nicht vorlag. Diese Nachfrage kostet ebenfalls. Der Höhe nach ist der Preis realistisch.
Ob Sie eine Verrechnungsmöglichkeit mit dem Händler haben, ist aus der Ferne schlecht zu beantworten.
Da muss ich leider passen, aber 27,50 ist schon recht dreist
Hallo,
die Anfrage ist sehr unpräzise (Höhe des Betrages, wer hat in Rechnung gestellt). Bei unverhältnismäßig großer Gebühr würde ich mich beschweren; ggf. über den ombudsmann des bankenverbandes.
Grdstzl. dürfen banken solche gebühren erheben; die rücklastschrift ist ja auch mit aufwand verbunden.
gruß
randori01
Das kann nicht sein, das wäre Wucher und damit sittenwidrig. Handelt es sich vielleicht um die komplette Rate?
Mahngebühren wurden für Banken mal durch ein Gericht mit höchstens 3 € festgesetzt.
mfG
hallo,
dies muß sich auf etwas anderes beziehen. lt ls-abkommen sind diese rueckbuchungen frei bzw. höchstens ein buchungsposten-also klären!!!
Hallo Mila12_79,
wenn ich dies richtig verstanden habe, handelt es sich dabei um die Rückgabe einer Lastschrift; üblicherweise berechnet die kontoführende Bank dafür keine Gebühren. Ich verstehe dies so, dass es sich bei der Gebühr um eine Belastung der Bank des Möbelhauses (oder?) handelt; ich würde dies dann eher als eine Bearbeitungsgebühr sehen, die wegen nicht Anerkennung der Belastung manuell nachbearbeitet werden muss. Da kann man sich m. E. zu Recht wehren, wenn die Verbindung zu den Raten des Möbelhauses nicht erkennbar ist.
Viel Erfolg
HJR
Grundsätzlich kann eine Bank bzw. eine Firma die Kosten für eine Rücklastschrift dme enstprechenden Auftraggeber in Rechnung stellen. Wie hoch diese sind, kann jede Bank gemäß Ihrer AGBs selbst bestimmen.
Sie sollten sich mit Ihrer Bank und der Firma in Kontakt treten und das Missverständnis klären.
Hallo,
eine normale Lastschriftrückgabe unter Banken kostet zwischen 3,5 und 5 EUR, der Rest der Kosten muß Ihnen das Möbelhaus in Rechnung gestellt haben, nicht die Bank.
Rufen Sie vielleicht dort mal an und fragen nach. ob man was an den Gebühren machen kann.