Hallo liebe WWW-User,
angenommen jemand schließt einen Jahresvertrag für eine Internetdienstleistung (z.B. Hosting) ab, bezahlt diese (per Lastschrift) und nimmt diese Leistung für ein paar Tage in Anspruch.
Dann aber nach kurzer Zeit beendet der Betreiber diesen Dienst „über Nacht“ ohne konkrete Angaben über Gründe (Insolvenz?).
Das Zurückrufen der Lastschrift ist seitens des Kundens noch möglich, allerdings wurde ja bereits ein kleiner „Anteil“ der Leistung in Anspruch genommen.
Hat der Kunde das Recht die Lastschrift zurückzurufen bzw. wenn er das tut, kann der Betreiber dann mehr als den anteiligen Jahrespreis einfordern?
Ich danke für Eure Ratschläge.
Stefan
Hallo Stefan,
ich selbst würde die Lastschrift ohne Angabe von Gründen sofort zurückrufen, denn bei einer Pleite ist das Geld sonst weg. Die Leistung, die ich in Anspruch genommen habe würde ich dem Betreiber dann überweisen und mehr nicht.
Du hast gute Gründe anzunehmen, dass der Betreiber evt. nicht mehr fähig ist, dir das „Restgeld“ zurück zu zahlen.
Liebe Grüße von
Helga
Hallo,
Wobei zu bemerken ist, das eine Leistungsvergütung eine gewisse Verfügbarkeit des Dienstes voraussetzt. Sonst gibt es gar kein Geld. AGB ansehen. Wenn der Dienst nur ein paar Tage funktionierte, aber vielleicht 95% Verfügbarkeit für das Jahr festgelegt wurden, ist dies grober Vertragsbruch und ein Grund gar nichts zu zahlen.
Ich würde die Lastschrift voll zurückbuchen lassen, eine ordentliche Kündigung mit Angabe des Grundes schreiben und dann warten was kommt.
Gruß
André
Danke für die Anworten.
Eine Kündigung erfolgt bereits seitens des Kunden. (KK-Antrag auf Domainübernahme beinhaltete eine Kündigung)
Laut div. Internetforen haben fast alle Mitglieder aber vorher eine Kündigung seitens des Anbieters erhalten, der betroffene Kunde aber nicht, jediglich eine Email mit einer Notiz: „[…] Dienst wird eingestellt […]“. Das Wort Kündigung etc. ist in der Email nicht gefallen.
Es wird vermutet, dass bestimmte Gruppen der Exkunden die Kündigung nicht erhalten haben, weil die Infrastruktur zum Versenden der Emails auf diesem Server schon abgeschaltet war.
Nun, wahrscheinlich ist das Detail egal, wer wen zuerst gekündigt hat oder evtl. kündigen wollte.
Die AGBs sind nicht mehr einsehbar weil offline und dem (nachlässigen) Kunden weder in Schrift noch Digitalforum vorhanden.
Mehr interessiert mich folgendes: In einem Internetforum, in welchem diese Sache diskutiert wird, wurde darauf aufmerksam gemacht, dass ein Insolvenzverwalter Rückstände (z.B. durch Lastschriftrückzug) von Kunden einfordern kann.
Das wären tatsächlich geringe Beträge, die der Kunde bereit ist zu bezahlen.
Können aber ohne vorherige Mahnung etc. damit Gebühren verbunden sein?
Wird ein Insolvenzverwalter, so dass es einen gibt, eine Rechnung über den Fehlbetrag schreiben oder darf der dann gleich ein paar Extrakosten (Mahung etc.) geltend machen?
Danke,
Stefan