Lastschriftabbuchung aus Uraltvertrag - was tun?

Hallo liebe Experten,

Person X hat vor Jahren irgendeinen Handyvertrag abgeschlossen. Da Person X jetzt aber eigenverantwortlich ist, möchte sie den Vertrag kündigen. Leider hat Person X aber keinerlei Daten bzgl. des Vertrages, des Anbieters etc. Lediglich eine mtl. Abbuchung vom Kto. (Höhe 6,95€) mit einer unzuordenbaren Nr.

Welche Möglichkeiten hat Person X?
Wenn Person X die Lastschriften immer wieder zurückgibt, müsste sich der Anbieter doch bei Ihr melden?
Wie erfährt der Anbieter die Adresse von Person X? (der Vertrag wurde nur wg. der Prämie abgeschlossen, die Karte nie verwendet und Person X ist auch schon öfter umgezogen).
Was ist, wenn der Anbieter evtl. Mahnungen an eine falsche Adresse schickt … und sich die Kosten somit summieren?
Haftet; und wenn ja in welcher Weise, Person X?

Hoffe ich konnte das Problem ein wenig beschreiben und Ihr wisst da Rat zu :smiley:

Einen schönen ersten Advent Euch allen,

Lernstein

Hallo,

Person X hat vor Jahren irgendeinen Handyvertrag
abgeschlossen. Da Person X jetzt aber eigenverantwortlich ist,
möchte sie den Vertrag kündigen. Leider hat Person X aber
keinerlei Daten bzgl. des Vertrages, des Anbieters etc.
Lediglich eine mtl. Abbuchung vom Kto. (Höhe 6,95€) mit einer
unzuordenbaren Nr.

Welche Möglichkeiten hat Person X?

über Google sollten sich Kontaktdaten des Anbieters ermitteln lassen.

Wenn Person X die Lastschriften immer wieder zurückgibt,
müsste sich der Anbieter doch bei Ihr melden?

Das wir er ganz sicher. Vermutlich aber mit höheren Forderungen, die durch geplatzten Lastschriften entstanden sind.

Wie erfährt der Anbieter die Adresse von Person X? (der

Einwohnermeldebehörde.

Vertrag wurde nur wg. der Prämie abgeschlossen, die Karte nie
verwendet und Person X ist auch schon öfter umgezogen).

Das dürfte an der Verpflichtung den geschlossenen Vertrag zu erfüllen, nichts ändern.

Was ist, wenn der Anbieter evtl. Mahnungen an eine falsche
Adresse schickt … und sich die Kosten somit summieren?
Haftet; und wenn ja in welcher Weise, Person X?

Selbstverständlich. Voll und ganz zzgl. Mahn- und Vollstreckungskosten.

Hoffe ich konnte das Problem ein wenig beschreiben und Ihr
wisst da Rat zu :smiley:

Man steht zu seinen Verpflichtungen! Mittels Google den Vertragspartner ermitteln, fristgemäß kündigen und so lange den Vertrag erfüllen. So einfach ist das.

Alternative: Man lässt das ganze schleifen, bucht die Lastschriften zurück, zieht mehrfach unbekannt um und hofft, dass sich das ganze in Luft auflöst. Dann sollte man sich aber nicht wundern, wenn eines Tages der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und ein Vielfaches der eigentlichen Forderung haben möchte. Das ist die übliche Verhaltensweise der Personen, die von Peter Zwegat Besuch bekommen.

Gruß

S.J.

Hi,

falls es keine andere Lösung gibt, hier die Notlösung:

wenn man zur Bank geht und die letzte Abbuchung einfach zurück buchen lässt kommt ein paar Tage später eine Mahnung. Da steht der Anbieter, die Vertragsnummer und die Kundennummer drin.

Aber Warnung, durch die Aktion fallen Mahngebühren an.

MFG

Vielen Dank für Deine Antwort!
Das hat Person X schon 2x versucht bzw. die LA zurück gegeben. Es kam weder eine Mahnung, noch sonst irgendwas. Im 3° Monat buchte ??? einfach fröhlich wieder ab?!

Hallo S.J.,

bitte nicht falsch verstehen: es geht hier in keinster Weise um einen Versuch von „Zechprellung“ - im Gegenteil :smile:

Person X hat den Vertrag, wie beschrieben, vor Jahren abgeschlossen und zahlt seitdem braf das Geld. Erst als Person X eine Beziehung mit jemandem aus der Finanzbranche einging, wurden beide darauf aufmerksam, dass Person X noch für etwas zahlte, was sie werder jetzt noch damals nutzte. Worum es aber nicht geht!

Auf dem Kto.auszug steht lediglich: Abbuchung 6,95€ „89240872408“ (so in der Art), kein Name oder sonst was?!

Und da Person X den Vertrag längst vergessen hatte, hat sie logischerweise auch nicht die aktuelle Adresse angegeben.

Es handelt sich also um eine äußerst ungünstige Verstrickung von Ereignissen (und jugentlichem Leichtsinn bzw. Fahrlässigkeit Akten gegenüber) die es jetzt sehr schwer machen, da einen Überblick zu bekommen. Und es wäre finanziell ungeschick, wenn Person X die LA´s zurückgibt und dann kommt plötzlich ne Rechnung von x hundert Euro - nur um an die Anschrift und den Namen des Vertragspartners zu kommen :smile:

Lg, Lernstein

ja wenn die Person schon zur Bank gehen wird, wegen der Rücklastschrift, warum nicht vorher mal beider Bank nach genauen Daten fragen? Die Banken wissen mehr, als auf den Kontoauszug draufsteht. Oft steht ja nicht mal der NAme auf dem Auszug. die Bank kennt aber den Namen des Abbuchers.
eigentlich ist es so, dass bei einem Widerspruch gegen eine lAstschrift nicht erneut bzw.weiter abgebucht werden darf…

Verschneite Grüße :wink:

Da Person X offensichtlich zu ungeduldig war, meine Infos zu berücksichtigen, wurde heute der LA zurückgegeben - jetzt heißt es wohl nur noch abwarten, Tee trinken und Person X alles Gute zu wünschen :frowning:

Aber danke Euch allen für die Infos … bin ja mal gespannt!

Lg und eine schöne Adventszeit,

Lernstein