Lastschrifteinzug durch Gasversorger nicht erfolgt

Hallo,
vor einem Jahr habe ich mit meinem Gasversorger vertraglich vereinbart, einen momatlichen Betrag von meinem Konto abzubuchen.
Bedingt durch Krankheit und längeren Ausfalls meines PC konnte ich jedoch meine Kontenentwicklung nicht nachvollziehen.
Nun teilt mir das Versorgungsuntenehmen mit, daß durch einen Programmfehler kein monatlicher Einzug erfolgt ist und verlangt die Nachzahlung in voller Höhe.
Muss ich den vollen Betrag nun zahlen, oder trifft den Versorger eine Mitschuld, da durch seinen Fehler keine Abbuchung erfolgte?
Hab zwar wenig Hoffnung, aber es mal nachzufragen ist es mir doch Wert.

Vermutlich musst Du bezahlen. Jedoch kannst Du sicher mit dem Versorgungsunternehmen eine akzeptable Ratenzahlung vereinbaren. Zum Beispiel so, dass Du absofort die doppelte Abschlagszahlung leistest.

Ob das Unternehmen mithaftet? Würde sich nur in einem Rechtsstreit klären lassen.

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hm, wie das rechtlich aussieht kann ich dir nicht sagen. Ich würde aber mit dem Gasversorger telefonisch in Kontakt treten und eine Nachzahlung in Raten vereinbaren und die monatlichen Beiträge ab 01.04 wieder aufzunehmen.

Aber ehrlich gesagt, ist es auch nachlässig von dir längere Zeit deine Kontobewegung nicht zu checken. Kontobewegung kann man auch am Bankautomaten prüfen und Kontoauszüge kann man dabei auch ziehen. Der PC Ausfall ist für mich nicht mehr als nur eine Ausrede.

Hallo Jeronimo,

sorry, aber das ist eine Frage für einen Anwalt - aus Bankensicht kann ich nur sagen, dass Du verpflichtet bist, Deinen „Rechnungsabschluß“ zu prüfen. Das wird immer schön hinten auf die Kontoauszüge mit gedruckt. Also: vielleicht in einem Anwaltforum oder bei w-w-w in einem anderen Gebiet anfragen. Sorry.

Viele Grüße,
Frank

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Danke für Deine schelle und ehrliche Antwort.
Ich werde Deinen Rat befolgen und denke es wird eine Einigung geben.
Mit meiner Nachlässigkeit hast Du sicher recht, allerdings befindet sich meine Bank in einer anderen Stadt 50km entfernt
und ist für mich, da ich alleinstehend und schwehrbehindert bin
nicht so leicht zu erreichen.
Trotzdem nochmal herzlichen Dank!!

Wenn du das deinem Gasversorger auch vermitteln kannst, dann wird es keine Schwierigkeiten geben. Denen ist wichtig das sie ihr Geld bekommen. Ich weiß ja nicht wie viele Monate Rückstand du hast, aber vereinbare eine Ratenhöhe mit der du zusätzlich deine gängigen vereinbarten Beiträge zahlen kannst.

Ich drück dir die Daumen!

Du hast das Gas ja verbraucht, oder?? Also steht dem Gaslieferanten ja auch das Geld zu, oder?
Aber das ist nun einfach nach meiner Meinung, wie das nun genau ist weiß ich aber nicht.

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Hallo Jeromino !

schon richtig gedacht ! Man hat ja meistens einen Vertrag mit der Gesellschaft mit mtl.Zahlung.Auch wenn man kein Gas verbraucht muß man erstmal zahlen und kriegt es am jahresende wieder, wenn man sparsam war und dabei auch noch der Preis sinkt !!! Schlimmer ist man ist krank und kriegt kein Gas !!
wünsche frohe Ostern !

Dierk Bielfeldt

Ja, denn es kommt darauf an was in den AGB´s deines Gasversorgers steht. Und die Gerichte sehen es oft als Pflicht des Kunden an sich darum zu kümmern ob die Fälligen Beträge abgebucht werden.

Daher würde ich aus Kostengründen versuchen eine einvernehmliche Einigung mit dem Gasversorger zu erzielen.

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Hallo,
ich bin zwar von der technischen Seite, denke aber hierzu doch etwas sagen zu können.
Prinzipiell hast Du wohl schlechte Karten. Auch wenn Dein Gasversorger bezüglich des Einzuges der monatlichen Abschläge gepennt hat, so hast Du doch die Energie = Gas bezogen und musst das auch bezahlen. Die ganze Sache ist vermutlich im Zuge der Jahresabrechnung aufgefallen.
Nach EnWG § 40 Abs. 2 sind die Lieferanten verpflichtet, den Energieverbrauch nach ihrer Wahl monatlich oder in anderen Zeitabschnitten, die 12 Monate aber nicht wesentlich überschreiten dürfen, abzurechnen. Abschlagszahlungen kann der Lieferant verlangen, muss er aber nicht, sofern er der Grundversorger Deines Netzbetreibers ist. Ist er nicht der Grundversorger, sondern ein anderer Händler, so ist er nach § 41 EnWG verpflichtet Verträge anzubieten, die u.a. die Zahlungsweise beinhalten. Wenn er sich dann nicht an diese vertragliche Verpflichtung hält, ist das schlecht für ihn wie für Dich, er ist aber trotzdem seiner Lieferverpflichtung nachgekommen.
Mein Fazit:
Zahlen musst Du die bezogene Energie auf jeden Fall. Vielleicht könntest Du höflich den Versorger auf seinen Fehler hinweisen und ihn bitten, den fälligen Betrag in Raten abzuzahlen, wenn Du das denn möchtest. Vielleicht lohnt auch der dezente Hinweis auf den liberalisierten Gasmarkt, mit der Möglichkeit nach Ablauf des Vertrages den Anbieter zu wechseln.

Ich wünsch Dir trotzdem ein frohes Osterfest.

Dirk

Hallo,

ich würde sagen, das du für das jahr komplett nachzahlen mußt, aber ich würde da einen rechtsanwalt fragen.

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Der Gasversorger kann das Geld nachfordern, solange die
Verjährungsfrist nicht abgelaufen ist. Warum er nicht
abgebucht hat, interessiert nicht.
Da der Fehler beim ihm lag, kann er keine Verzugszinsen
oder sonstige zusätzliche Gebühren berechnen.