Lastschrifteinzug - Widerspruch

Hallo,

wenn man einem Lastschrifteinzug widerspricht, berechnet der Betroffene, wenn er sich im Recht glaubt oder das vorgibt, meist 15 EU. Früher waren es 15 DM.

Was berechnet die Bank ihm wirklich? Auf eine wie hohe Erstattung hätte er Anspruch, falls der Widerspruch nicht berechtigt war?

Grüße
Carsten

wenn man einem Lastschrifteinzug widerspricht, berechnet der
Betroffene, wenn er sich im Recht glaubt oder das vorgibt,
meist 15 EU. Früher waren es 15 DM.

Das ist bei manchen der inoffizielle Umrechnungskurs :smile:

Was berechnet die Bank ihm wirklich?

Kommt auf die Bank an.

Auf eine wie hohe
Erstattung hätte er Anspruch, falls der Widerspruch nicht
berechtigt war?

Mindestens auf die tatsächlich berechnete Gebühr der Bank. Hinzu kämen seine eigenen Aufwendungen. Daher vereinbaren viele in Ihren AGB eine Pauschale.