Hallo,
habe einen Handyvertrag damals abgeschlossen und gleichzeitig eine Einzugsermächtigung. Jetzt habe ich den Vertrag rechtzeitig gekündigt und das hat auch alles geklappt. Ist jetzt die Einzugsermächtigung zum gleichen Zeitpunkt gekündigt, oder muß man die extra noch einmal kündigen / entziehen? Gruß Jörg Peter
Widerrufe die Einzugsermächtigung noch einmal. Bei den Banken gibt es Vordrucke dafür.
Django
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