Kunde A wird per Lastschrifteinzugsermächtigung Geld vom Konto
abgezogen hat aber dafür keine Unterschrift geleistet.
Hat leichtsinnigerweise am Telefon an einem Gewinnspiel teilgenommen.
Kontodaten wurden mitgeteilt Kontonummer und Bankleitzahl.
Frage ist dadurch eine Lastschrifteinzugsermächtigung eigentlich möglich.
Es wurde nichts unterschrieben !
MFG
Hallo,
Frage ist dadurch eine Lastschrifteinzugsermächtigung
eigentlich möglich.
noch als Ergänzung zur völlig richtigen Antwort meines Vorredners: Wer Lastschriften zum Einzug einreicht, verpflichtet sich vorher gegenüber seinem Kreditinstitut nur dann Lastschriften einzureichen, wenn ihm eine schriftliche Einzugsermächtigung des Zahlungspflichtigen vorliegt.
Nur: das berührt das Vertragsverhältnis zwischen Dir und dem Einreicher nicht. Man könnte allenfalls das Kreditinstitut des Einreichers darüber informieren, daß ohne schriftliche Einzugsermächtigung Lastschriften eingereicht wurden. Ob das dort jemanden interessiert, steht auf einem anderen Blatt.
Gruß
Christian
Hi,
rechtlich stimmt es, dass die Ermächtigung auch mündlich gegeben werden kann.
Wenn der Zahlungsempfänger allerdings diese Lastschriften einziehen will, braucht er dazu eine Bank und eine separate Vereinbarung. Dort steht drin, dass sich der Zahlungsempfänger verpflichtet, nur solche Lastschriften einzureichen, wo er eine schriftliche Ermächtigung hat und er diese auf Verlangen der Bank auch vorlegt. Das handhaben die Banken gleich. Grund ist, dass Lastschrifteinreichungen für die Bank ein Kreditrisiko sind.
Ergo: Ein ehrlicher Zahlungsempfänger kann sich die Ermächtigung zwar auch mündlich geben lassen, aber so keine Lastschriften einziehen. Tut er das, verstösst er gegen die Vereinbarung und hofft, dass es nicht auffällt.
Gruss Hans-Jürgen
***
Hallo auch,
was ja noch interessant wäre, ist die Frage ob derjenige überhaupt damit einverstanden war, dass jemand Geld von seinem Konto per Lastschrift einzieht.
Wenn nicht ==> 6 Wochen Zeit (ab Abbuchungsdatum), um beim Kreditinstitut Einspruch zu erheben und dann wird das Geld zurückgebucht.
Nur weil jemand seine Kontoverbindung telefonisch jemandem mitteilt heißt das ja nicht automatisch, dass dieser anschließend Geld abbuchen darf. Sollte der Kunde A natürlich diesem explitzit zugestimmt haben, wäre das jetzt eher schlecht.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
was ja noch interessant wäre, ist die Frage ob derjenige
überhaupt damit einverstanden war, dass jemand Geld von seinem
Konto per Lastschrift einzieht.
Wenn nicht ==> 6 Wochen Zeit (ab Abbuchungsdatum),
das ist falsch. Die Frist läuft ab dem nächsten auf die Abbuchung
folgenden Kontoabschluß. Hab ich zwar schon hundertmal in diesem Brett geschrieben, aber bevor ich mich langeweile, wiederhole ich mich lieber.
Gruß
C.
P.S.
In FAQ:843 stehts übrigens auch.
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Hallo,
abgesehen von Christians völlig richtigem Hinweis klingt das Posting so, als hätte man mit der Zustimmung Pech gehabt. Die Möglichkeit, Lastschriften wegen Widerspruchs zurückgehen zu lassen, hat man unabhängig davon, ob man die Einzugsermächtigung telefonisch, schriftlich, freiwillig, unfreiwillig oder überhaupt nicht gegeben hat.
Gruss Hans-Jürgen
***