Lastschriften

Hallo,

ich habe eine Interessensfrage: Ein regionaler Verein zieht regelmässig die Beiträge per Lastschrift ein. Nun hat die Bank, bei der die Hälfte der Mitglieder ein Konto hat, eine neue BLZ.

Müssen jetzt neue Genehmigungen für das Lastschriftverfahren eingeholt werden?

Danke und viele Grüße
Nicky

Hallo,

Müssen jetzt neue Genehmigungen für das Lastschriftverfahren
eingeholt werden?

prinzipiell nein, auch wenn manche Unternehmen die Genehmigung neu einholen. In der Regel ist die Bankverbindung des Empfängers aber auch nicht Bestandteil der Einzugsermächtigung.

Gruß
Christian

Danke o.w.T.
o.w.T = ohne weiteren Text