Hallo,
ich habe eine Interessensfrage: Ein regionaler Verein zieht regelmässig die Beiträge per Lastschrift ein. Nun hat die Bank, bei der die Hälfte der Mitglieder ein Konto hat, eine neue BLZ.
Müssen jetzt neue Genehmigungen für das Lastschriftverfahren eingeholt werden?
Danke und viele Grüße
Nicky