Wir ziehen online von unseren Kunden Geldbeträge für Rechnungen ein. Der Betrag wird auf dem Konto gutgeschrieben, aber die Bank sagt wir können erst nach 5 Tagen auf diese Beträge zugreifen. Ist das rechtens und wie viele Tage „Wartezeit“ sind das Maximum? Danke.
Hallo HJFB,
Lastschrifteinreichungen enthalten ein Rückgaberisiko.
Es liegt im Ermessen der Bank, wie hoch dieses ist, bzw. wie hoch die Bonität ihres Kunden oder dessen Zahlungspflichtigen ist.
Ansonsten könnte auch noch die Wertstellung eine Rolle spielen. Die Gegenwerte für eine Einreichung sind ja nicht unbedingt taggleich bei der Bank des Zahlungspflichtigen zu belasten, insbesondere nicht, wenn Wochenende oder Feiertage dazwischenliegen.
MfG
alpenfloh
Hallo,
da die eingezogenen Betraege von der anderen Bank aus verschiedenen Gruenden (mangels Kontodeckung o.ae.) rueckbelastet werden koennen, setzt die Bank wohl diese
„Sperrfrist“. Ich empfehle, mal bei der Bank in den AGBs nachzulesen, ob da erwas davon drinsteht. Die rechtl.Regelung kann iich leider nicht liefern.
Viele Gruesse
Hallo,
also die 5 Tage sind ein Richtwert. Genauere Angaben finden Sie in der Zusatzvereinbarung über das Lastschriftabkommen, welches Sie unterschrieben haben, als Sie mit dem Lastschrifteinzug begonnen haben.
Ihre Kunden können bis ca. 6 Wochen lang die Lastschrift zurückgeben und dann fehlt es auf dem Konto. Klären Sie das mit Ihrer Bank ab, dann wird allen Seite Genüge getan.
Hallo Anfragende®,
letztendlich kann jede Bank über Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen steuern, wieviel Tage Sie für evtl. Rückforderungen einplant-wenn Sie mit denen nicht zufrieden sind, sollten Sie den Kontakt mit dem Kreditinstitut aufnehmen und sonst ggf. die Bankverbindung wechseln.
Grundsätzlich könnte eine eingezogene Lastschrift durch den Kontoninhaber jederzeit innerhalb der anerkannten 6-Wochenfrist (wg. Widerspruch) zurückbuchen lassen. Insofern kann es sein, dass sich das Kreditinstitut hiergegen „absichern“ will… Ob dies rechtens ist oder nicht vermag ich nicht zu beurteilen-denn es handelt sich um einen (Finanz-) Dienstleister. Falls Sie dies weiterhin klären wollen, würde ich empfehlen den Vorfall den Banken-Ombudsmann zu schildern/ zu übermitteln.
Grüße
Hallo,
die Bank hat durchaus die Möglichkeit diese Lastschriften mit „E.v.-Eingang vorbehalten“ gutschreiben. Es kann nämlich sein, dass innerhalb dieser Tage die Lastschrift noch platzt mangels Deckung oder auf Grund von Kontosperren des Zahlungspflichtigen.
Die Rückgabe wegen Widerspruch ist natürlich auch noch erheblich länger möglich, aber alle übrigen Gründe sollen abgesichert werden.
Hallo! Das kann man pauschal nicht sagen. Maßgebend sind die von den Beteiligten unterschriebenen AGBs sowie die „Bedingungen für den Einzug von Lastschriften“(o.ä.), die von Bank zu Bank variieren können. Da müßte genaueres drinstehen. Als ich vor wenigen jahren noch in der Bank gearbeitet habe, wurde sechs Wochen lang das Guthaben (nämlich während der Rückgabefrist) gesperrt, es sei denn, man hatte einen entsprechenden Kreditrahmen. Denn der Lastschrifteinzug (mit Verfügung der Beträge) ist nichts weiteres als eine potenzielle Krediteinräumung von Seiten der Bank aus. Fünf Tage ist da m.E. nach sehr kulant. Gruß!
Ziehen Sie die Beträge über das Einzugsermächtigungsverfahren ein oder per Abbuchungsauftrag?
(Wenn Ihre Kunden Ihnen den EInzug erlauben ist es ein Einzugsermächtigungsverfahren, wenn Ihre Kunden der eigenen Hausbank einen AUftrag geben, Lastschriften von Ihnen einzulösen, ist es ein Abbuchungsauftrag).
Außerdem ist nicht klar ob es 5 Tage nach Gutschrift auf Ihrem Konto sind oder 5 Tage bis das Geld überhaupt vom anderen Kreditinstitut eingezogen wurde? Ich meine damit: Wenn Sie Lastschriften einreichen, dauert es selbstverständlich einige Tage bis diese Beträge eingezogen wurden und man kann noch nicht direkt darüber verfügen. I.d.R. sollten das aber keine 5 Tage sein!
Gruß
Sorry mit der Wartezeit muss ich passen. Mir ist lediglich bekannt, dass es eine „Bearbeitungszeit“ gibt. Gesetzlich muss die Bank in max. 3 Tagen das Geld zur Verfügung stellen.
hallo,
je nach buchungsschnitt-vormittags-nachmittags- sind 2 tage üblich, ausser wenn wochenende reinfällt.glg
Es tut mir Leid, da kann ich Ihnen nciht genau weiterhelfen.
Hallo,
sie haben eine Lastschriftvereinbarung unterschrieben, dort müsste es deklariert sein. Jedoch kann ich Ihnen sagen, dass 5 Tage ganz normal sind. Wenn Sie ein „guter“ Kunde sind, kann man evtl. mit dem Kundenberater vereinbaren, dass die Zeit verkürzt wird oder sogar auf 0 Tage gesetzt wird. Hängt von der Bank ab.
Sehen Sie es doch mal von der anderen Seite, ein Kunde hat das Recht eine Lastschrift innerhalb von 6 Wochen zu wiedersprechen… da sind doch 5 Tage „Sperrzeit“ nichts dagegen.
Gruß
Hallo!
Rechtens ist, was vereinbart wurde…
Wahrscheinlich hat die Bank die fünf Tage vereinbart, da Lastschriften, die mangels Deckung nicht eingelöst werden, bis zu diesem Zeitpunkt zurückgegeben werden.
In meinem Institut werden Lastschriftrahmen vereinbart (im Grunde Kreditlinien), die eine sofortige Verfügbarkeit möglich machen.
Ich würde mich mit meinem Berater in Verbindung setzen…
Viele Grüße
Stephan Tenhaken