Lastschriftrückgabe und Kosten

Hallo,

ich habe vor ca. 2 Wochen im TV eine „Finanz“-Sendung verfolgt, in der darüber berichtet wurde, das die Kosten einer Lastschriftrückgabe, die einem von der Bank berechnet werden nicht rechtmäßig sind.

Leider weiß ich nicht mehr, wie die Sendung genau hies. Unter folgendem Link habe ich im Internet jedoch ähnliches gefunden:

http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschriftruec…

Ich weiß noch, als ich mich vor Jahren vergeblich über diese Kosten der Lastschriftrückgabe beschwert und geärgert habe. Deshalb bin ich meine Kontoauszüge durchgegangen(jedenfalls die, die ich noch habe) und habe 4 Lastschriftrückgabebuchungen entdeckt.
Macht immerhin 20 Euro- auch gehts mir ums Prinzip.

Habe also bei meiner Bank angerufen und der Dame am Telefon geschildert, das ich mein Geld gerne zurückhaben möchte.

Sie fragte kurz nach und sagte mir dann, das dies rückwirkend nicht möglich sei.

Ich hatte mittlerweile im o.g. Link eine Textpassage gefunden, die explizit beschreibt, das dies rückwirkend möglich ist. Diese habe ich Ihr zitiert.

Sie fragte bei der Rechtsabteilung und sagte mir, das dies dann schon verjährt wäre(war 2* 1999 und 2* im jahr 2000)

Ich kann dies natürlich nicht nachprüfen, deswegen meine Frage an euch: Habe ich Anspruch auf das Geld oder nicht?

Ganz davon abgesehen, habe ich der Dame gesagt, das ich 15 Jahre Kunde bin, und ich festgestellt habe, das mir vor einiger Zeit die Bank Geld von meinem Konto entwedet habe. Dies möchte ich zurück und die Bank, bei der ich Kunde bin, verweist mich auf irgendwelche Fristen.
Ich verlangte den Filialleiter mit dem Hinweis, das ich in diesem Falle meine Konten auflösen werde. Der Filialleiter war nicht im Hause und hat bis jetzt auch nicht zurück gerufen.

Habe ich Anspruch auf das Geld???

Vielen Dank für eure Antworten

Viele Grüße

Rasta

Hallo,

hier sollte die 3-Jährige Regelverjährung (BGB §195) greifen. Da die Neufassung des BGB zum 01.01.2001 in Kraft getreten ist, sind die evetuellen Forderungen zum 31.12.2004 verjährt.

Bitte auch nicht auf die Bank schimpfen. Dass die Bank für ihren Aufwand im Zusammenhang mit der Lastschriftrückgabe den Kunden nicht belasten darf ist erst durch 3 Urteile des BGH 1997, 2001 und 2005 entschieden worden. Vorher konnte die Bank nicht wissen, dass die Belastungen unrechtmäßig waren.

Hallo Karsten,

vielen Dank für Deine Antwort.

Eben hab ich einen Rückruf der Bank bekommen(nach meinem nochmaligen massiven nachhacken)

Ich bekomme das Geld erstattet!!! :smile:

beste grüße

Rasta

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Hallo,
Für alle die Probleme mit den Kosten für eine Rücklastschrift haben:
Hier das BGH Urteil: Urteil des XI. Zivilsenats vom 8.3.2005 - XI ZR 154/04 -
unter www.bundesgerichtshof.de könnt Ihr das Urteil als PDF downloaden.
Gruß
Walter

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