Lastschriftverfahren

Hallo,
bei diversen Internet-Formulierungshilfen zum Schreiben einer Einzugsermächtigung für Lastschriftverfahren findet man die Formulierung: „Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen“.

Was genau bedeutet der Satz?
Wird das nur relevant, wenn der Betrag das Guthaben auf dem Konto übersteigt oder geht es um etwas ganz anderes?

Oder kann mir jemand eine Seite empfehlen, auf der „finanztypische“ Formulierungen (wie obige) aufgelistet und erklärt sind?

Viele Grüße
Kati

Hi,

Formulierung: „Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren
nicht vorgenommen“.

Was genau bedeutet der Satz?
Wird das nur relevant, wenn der Betrag das Guthaben auf dem
Konto übersteigt oder geht es um etwas ganz anderes?

Ja genau das. Wenn du 100 Euro auf’m Konto (und keinen Dispo) hast und eine Lastschriftüber 200 eingeht, dann wird die nicht eingelöst! Es werden also nicht 100 gezahlt und du bleibst 100 schuldig, sondern es wird gar nichts gezahlt, und du bleibst 200 schuldig.

Grüße
JRop

Hallo JRop,
ich danke dir für die Antwort.

Viele Grüße
Kati