ich habe eine Frage bezüglich des Lastschriftverfahrens
und zwar, wenn jetzt jemand in einem Online-Shop einer Lastschrift zustimmt, was macht der Händler dann?
Geht er einfach zur Bank und sag den Betrag von dem Konto?
Oder wie macht er das?
im Prinzip ja. Wenn der Zahlungspflichtige angibt, dass keine
Einzugsermächtigung vorlag, hat der Online-Shop theoretisch
ein Problem
Wieso? Ist der Kaufpreis dann nicht fällig?
(Ich lasse der Einfachheit halber den ganzen Schnickschnack, der einen Informationsaustausch unter zivilisierten Menschen normalerweise ausmacht, auch einfach mal weg.)
ich habe eine Frage bezüglich des Lastschriftverfahrens
und zwar, wenn jetzt jemand in einem Online-Shop einer
Lastschrift zustimmt, was macht der Händler dann?
Geht er einfach zur Bank und sag den Betrag von dem Konto?
Oder wie macht er das?
geht es um die Technik oder um die rechtlichen Aspekte? Bis dahin: FAQ:2934]
im Prinzip ja. Wenn der Zahlungspflichtige angibt, dass keine
Einzugsermächtigung vorlag, hat der Online-Shop theoretisch
ein Problem
Wieso? Ist der Kaufpreis dann nicht fällig?
Dann läßt der Zahlungspflichtige einfach ohne Angabe von Gründen die Lastschrift zurückbuchen.
Andere Zahlungspflichtige machen das auch je nach Lust und Laune. Und wenn kein Geld auf dem Konto des Zahlungspflichtigen ist, kannst du auch per Lastschrift nix holen.
Ich will damit sagen: Die Zahlungsart „Lastschrift“ birgt für Dich ein hohes Ausfallrisiko. Lastschrift kannst Du nur Kunden mit einwandfreier Bonität anbieten.
im Prinzip ja. Wenn der Zahlungspflichtige angibt, dass keine
Einzugsermächtigung vorlag, hat der Online-Shop theoretisch
ein Problem
Wieso? Ist der Kaufpreis dann nicht fällig?
Dann läßt der Zahlungspflichtige einfach ohne Angabe von
Gründen die Lastschrift zurückbuchen.
Es ging mir darum, daß - unabhängig von der Beweisbarkeit des Bestehens einer Forderung - eine fällige Forderung per Lastschrift eingezogen werden kann, auch wenn keine Einzugsermächtigung erteilt wurde. Mal wiederum abgesehen vom Verstoß gegen die Lastschriftvereinbarung zwischen Händler und dessen Kreditinstitut.
die Lastschrift birgt nicht mehr Gefahren als wenn Du morgens aus dem Bett aufstehst, Du könntest Dich da schon verletzten. Oder Dich überfährt ein Auto auf der Straße. Ist alles viel gefährlicher.
Seine Bankdaten öffentlich preis zu geben ist gefährlich. Die Lastschrift als solche ist sicher. Geld im Strumpf zu sparen ist nicht sicher. Ein Sparbuch ist auch nicht sicherer als ein Online-geführtes Konto, so wie es die älteren Leute immer denken…