Latein: Konjunktionen bei Verneinung

Hallo,

der Satz „man darf nicht A machen und B machen“ heißt doch auf Latein „non licet facere A neque facere B“, oder? Mir geht es um die Konjunktion neque. Die aufgrund des Deutschen naheliegende Version „non licet facere A et facere B“ kommt mir unlateinisch vor. Aber mir fällt keine Regel dazu ein. Kann jemand mein Gefühl bestätigen oder ihm widersprechen und die Regel nennen?

Vielen Dank

Marco

Hallo Marco,

der zweite Teil muss mit „neque“ angeschlossen werden, weil es im Lateinischen nicht üblich ist, nach einer Negation einen zweiten verneinten Begriff einfach durch „und“ anzuhängen (außer wenn die Begriffe ganz eng zusammengehören). Anders ist es, wenn du etwas mit „oder“ anschließen willst, dann kannst du einfach „aut“ nehmen.

Grüße
Smo

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Und ich bin froh, dass mein Gefühl richtig war. Ich habe übrigens im Rubenbauer auch schon die genannte Regel gefunden.

Grüße

Marco