Hallo Experten!
Ich hab mal wieder eine Latein-Frage: In einem Satz über das Pfandrecht kommt der Teil „rem redditam non esse“ vor. Mir ist klar, was es bedeutet, aber stimmt die Form redditam? Ich hab auch schon die Form reditam gesehen. Mein PC-Wörterbuch kennt die Form mit zwei d nicht, der Stowasser führt nur diese an. Kann mir einer von euch weiterhelfen?
Gruß Alex
Salve!
stimmt die Form redditam?
Von reddere/zurückgeben ist nur diese Form richtig.
Vale!
Hannes
Danke für die schnelle Hilfe
Salve!
Du hast mir sehr geholfen. Danke
Vale
Alex
Salve,
Es gibt beide Wörter, nur bedeuten sie etwas anderes. Anscheinend heißen die Wörter folgendes:
redditam = Singular Akkusativ Feminin des PPP von „reddere“ (zurückgeben, zurückzahlen, wiederherstellen)
reditam = Singular Akkusativ Feminin des PPP von „redire“ (zurückgehen, zurückgeben, zurückfallen, antworten, zurückzahlen)
Die beiden Wörter sind sich also semantisch sehr ähnlich. Vielleicht kann man sie sogar beide hier in dem Kontext verwenden, das weiß ich leider nicht. Über die Transitivität der beiden Verben vermag ich leider nichts zu sagen.
Gruß,
Hallo, André!
Man kann die Form reditam bilden, spaßeshalber. Aber sie ist im Lateinischen sinnlos, weil es von dem intransitiven Verb redire (zurückgehen und weitere 2 Dutzend von dieser Grundbedeutung hergeleitete Bedeutungen) kein persönliches Passiv gibt.
Möglich sind nur unpersönliche Formen wie
reditur es wird zurückgegangen, man geht zurück.
Das lässt sich in allen Tempora und Modi sagen; also gibt es auch:
reditum est es ist zurückgegangen worden, man ist zurückgegangen.
Aber von welchem Femininum sollte man sagen können, wie „sie ist zurückgegangen worden“?
Die Antwort auf die Frage des Posters kann nur heißen: Nur redditam est ist richtig.
Die beiden Wörter sind sich also semantisch sehr ähnlich.
Wie das?
Vielleicht kann man sie sogar beide hier in dem Kontext
verwenden,
Sicher nicht.
Gruß!
Hannes
Hallo Hannes,
Guter Punkt… so weit habe ich nicht gedacht.
Gruß,