Lateinische Abkürzung 'jur. libert.'

Hallo all Ihr Latein-Kenner,

ich bin auf der Suche nach der Auflösung für eine lateinische Abkürzung.

Das Schriftstück ist in großen Teilen in Deutsch, hin und wieder hat der Schreiber (um 1900 geschrieben; handschriftlich) aber auch einige Brocken Latein einfließen lassen.

Hier die Textpassage:

„Martin war Schuster und vor der Heirat 8 Jahre in der Fremde, weswegen er das jur. libert. ablegen mußte“ (es geht um eine Person, welche 1770 geheiratet hat).

Bezieht sich jetzt der abgekürzte Begriff durch das vorangehende „weswegen“ darauf, dass er überhaupt erst in die Fremde gehen konnte -> also wäre das jur.libert. von der Heimatgemeinde ausgestellt, sofern es sich um ein Dokument handelt
oder darauf, dass er nach den 8 Jahren wieder in die Heimat zurück durfte -> dann wäre das jur libert. von der Fremdgemeinde ausgestellt worden, sofern es ein Dokument ist. Es könnte aber auch ein Eid, ein Gelübde oder ähnliches gemeint sein, was überhaupt nichts schriftliches bedingt. Was der Martin halt (vergleichbar einem Mönch beim Ordenseintritt) ablegen musste.

Also: was ist „jur. libert.“?

Allerherzlichsten Dank bereits im Voraus und einen geruhsamen ersten Advent wünscht

Alexander

Servus,

das ist in diesem Zusammenhang ein Genitiv „juris libertatis“ (= „…des Rechts auf Freiheit“); gerade weil es verschiedene Wege gibt, das Recht auf Freizügigkeit (die hier wohl gemeint ist; vielleicht auch die Freilassung eines Leibeigenen, was faktisch fast aufs gleiche hinausläuft) zu bestätigen, ist der Rechtsakt oder das Dokument selber, das die Freizügigkeit bestätigt, nicht benannt.

Vgl. ein Stück weit hergeholt im heutigen Deutsch „Pass“, der auch bloß noch sagt, was man damit machen kann, und nicht mehr, was er ist („Passbrief“).

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Servus zruck,

zerst a moi an schena Dang fia Dei Andword.

machen wir in Schriftdeutsch weiter, sonst bekomme ich noch einen Rüffel vom Mod.

Irgendwie stellt mich Deine Antwort nicht zufrieden. Denn das passt nicht in das Satzgefüge.

„weswegen er das (jetzt das von Dir) des Rechts auf Freiheit (Du schreibst ja ausdrücklich, dass es Genitiv ist) ablegen musste“

Das ist kein Satz. Man kann einen Eid / eine Erklärung ablegen, man kann ein Recht ablegen (z.B. die Staatsbürgerschaft des Herkunftslandes, wenn man sich irgendwo einbürgern lassen will), man kann ein Dokument ablegen (= hinterlegen/vorlegen) um etwas zu belegen.
Der Mensch hat 1770 geheiratet. Damals war im gesamten Mitteleuropa die Leibeigenschaft lange, lange vorbei. Was es damals gegeben hat, sind die sogenannten „Ledigzollungsbriefe“: Diese wurden einem Handwerksgesellen am Ende seiner Lehrzeit von der Zunft, der der Lehrherr angehört hat, ausgestellt, heute würde man sagen „Gesellenbrief“.
Das Dokument mit der Textpassage selbst ist um 1900 geschrieben, als die Sprache unserer heutigen schon relativ ähnlich war. Daher glaube ich, dass mit dem Wort „ablegen“ wirklich das „Ablegen“ in unserem heutigen Sinn gemeint ist (siehe oben). Und da tue ich mir mit Deiner Erklärung schwer. Ein „Hinterlegen“, „Vorlegen“ als Bedeutung halte ich für unwahrscheinlich. Ich denke, dass es wohl eine Art Eid / Erklärung war, die er abgeben/ablegen musste.
Was auch sein könnte, ist, dass er VOR/FÜR seine® Auswanderung von der Heimatgemeinde ein „jur. libert.“ bekommen hatte (also wirklich ein Dokument), was ihm überhaupt erst das Auswandern ermöglichte. Und dass er dieses Dokument jetzt bei seiner Rückkehr wieder zurück geben musste.

Aber das sind alles Spekulationen. Wenn jemand hier jemand aus dem Geschichtsbrett kennt (Doppelpostings sind ja nicht gerne gesehen), würde ich bitten, denjenigen/diejenigen auf meine Frage hier aufmerksam zu machen. Ggf., wenn keine weiteren Antworten kommen, bitte ich den Mod, die Frage in das Geschichtsbrett zu verschieben, vielleicht habe ich dort mehr Glück. Theoretisch käme ja auch noch das Brett „Recht“ (Rechtsgeschichte) in Betracht. Aber jetzt warten wir erst mal ab, ob hier noch weiteren Vorschläge kommen.

Dafür bedanke ich mich bereits im Voraus recht herzlich und wünsche einen geruhsamen ersten Advent.

Viele Grüße

Alexander

Hallo Alexander!

„weswegen er das (jetzt das von Dir) des Rechts auf Freiheit
(Du schreibst ja ausdrücklich, dass es Genitiv ist)
ablegen
musste“

Das ist kein Satz. Man kann einen Eid / eine Erklärung
ablegen

Das war wohl auch der Fall:
In Urkunden taucht das Wort Juramentum (Eid) auf. Gelesen habe ich bisher
Juramentum officii (Amtseid),
Juramentum credulitatis (Glaubenseid).
Da wäre doch die Lesart Juramentum libertatis - in diesem Zusammenhang! - nicht unplausibel.
Was hältst davon?
Wenn ich mich recht erinnere, gibt es auch den Offenbarungseid als „Juramentum manifestationis“.
Schönen Gruß!
H.

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Servus,

ja, das ist natürlich unsinnig. Ich klebte ein bissel arg an dem Teilsatz „von der Heimatgemeinde ausgestellt, sofern es sich um ein Dokument handelt“, habe das „sofern“ gleich untern Tisch fallen lassen und wollte unbedingt, dass es sich um ein Dokument handle.

Wieauchimmer, hannes hats ja ge- und erklärt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo Hannes,

und was bedeutet dann jetzt das von Dir Vorgeschlagene auf Deutsch übersetzt und in laienverständlichem Deutsch beschrieben?
Welche Art von Eid war es denn? Hat er ihn gegenüber der Heimatgemeinde ablegen müssen, in die er zurück wollte und wenn ja, warum??? Oder geht es um ein Dokument, das er bei seiner Auswanderung erhalten hat und das er nun zurück geben musste?

Die genaue lateinische Buchstabenfolge ist das Eine, die laienverständliche Erklärung das Andere. Letzteres fehlt mir noch.

Vielen Dank dafür bereits im Voraus

Viele Grüße

Alexander

Hallo, Alexander,

Welche Art von Eid war es denn?

hier ist iuramentum libertatis definiert als „Eid der Brautleute, daß ihnen kein Ehehindernis bekannt sei“.

„Martin war Schuster und vor der Heirat 8 Jahre in der Fremde, weswegen er das jur. libert. ablegen mußte“

Dieser Eid könnte also auch mit der beabsichtigten Heirat zu tun haben: Zur Absicherung, dass nicht „in der Fremde“ schon eine Gattin existierte.

Gruß
Kreszenz

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Hallo Kreszentia,

Du bist - wie immer - unschlagbar! Einfach phänomenal.

Herzlichen Dank für Deine wie immer äußerst kompetente Hilfe.

Einen schönen Advent wünscht

Alexander

P.S.: und ich wünsche Dir von tiefstem Herzen, dass auch Dir geholfen wird, solltest Du mal selbst Hilfe brauchen!

Guten Morgen!
"Eid der

Brautleute, daß ihnen kein Ehehindernis bekannt sei".

Ja, das ist gemeint. Ich entschuldige mich für meine insofern unvollständige Antwort.
In den Matrikenbüchern ist im Zusammenhang mit fehlenden Ehehindernissen bei Brautleuten, deren Lebensverlauf dem Pfarrer nicht ständig vor Augen lag, immer wieder von libertas/Freiheit die Rede, auch in Anfragen an andere Pfarreien oder in den entsprechenden Antworten.
Beste Grüße!
H.

Vielen Dank Hannes,

ja, jetzt ist das Ganze für mich in sich schlüssig und verständlich.

Schönen Abend wünscht

Alexander