Hallo all Ihr Latein-Kenner,
ich bin auf der Suche nach der Auflösung für eine lateinische Abkürzung.
Das Schriftstück ist in großen Teilen in Deutsch, hin und wieder hat der Schreiber (um 1900 geschrieben; handschriftlich) aber auch einige Brocken Latein einfließen lassen.
Hier die Textpassage:
„Martin war Schuster und vor der Heirat 8 Jahre in der Fremde, weswegen er das jur. libert. ablegen mußte“ (es geht um eine Person, welche 1770 geheiratet hat).
Bezieht sich jetzt der abgekürzte Begriff durch das vorangehende „weswegen“ darauf, dass er überhaupt erst in die Fremde gehen konnte -> also wäre das jur.libert. von der Heimatgemeinde ausgestellt, sofern es sich um ein Dokument handelt
oder darauf, dass er nach den 8 Jahren wieder in die Heimat zurück durfte -> dann wäre das jur libert. von der Fremdgemeinde ausgestellt worden, sofern es ein Dokument ist. Es könnte aber auch ein Eid, ein Gelübde oder ähnliches gemeint sein, was überhaupt nichts schriftliches bedingt. Was der Martin halt (vergleichbar einem Mönch beim Ordenseintritt) ablegen musste.
Also: was ist „jur. libert.“?
Allerherzlichsten Dank bereits im Voraus und einen geruhsamen ersten Advent wünscht
Alexander