ich habe da ein paar Fragen bzgl dem Einbinden von Teildokumenten.
Ich habe hier 12 für sich geschlossene Dokumente (alle mit LateX-Quellcode), welche ich zu einem Dokument vereinen soll. Nun meine Fragen:
kann man mehrere Inhaltsverzeichnisse (unterinhaltsverzeichnisse machen???
Wie kann man diese Unterdokumente möglichst sauber und einfach zu einem zusammenfügen (bzgl den includes in den Dokumenten, die dann alle nicht mehr stimmen)
kann man mehrere Inhaltsverzeichnisse
(unterinhaltsverzeichnisse machen???
Es wäre möglich, ist aber weder trivial noch sinnvoll. Ein Inhaltsverzeichnis sollte doch stets den gesamten Inhalt abdecken.
Wie kann man diese Unterdokumente möglichst sauber und
einfach zu einem zusammenfügen (bzgl den includes in den
Dokumenten, die dann alle nicht mehr stimmen)
Das verstehe ich jetzt nicht. Was genau funktioniert denn nicht? Es wäre doch sehr einfach, die Dokumente schlicht per \input einzubinden, nachdem man einen einheitlichen header erzeugt und die einzelnen Dokumente entsprechend zurückgestutzt hat.
kann man mehrere Inhaltsverzeichnisse
(unterinhaltsverzeichnisse machen???
Es wäre möglich, ist aber weder trivial noch sinnvoll. Ein
Inhaltsverzeichnis sollte doch stets den gesamten Inhalt
abdecken.
Sollte es auch, aber es sollte auch nicht 20 Seiten lang sein
Wie kann man diese Unterdokumente möglichst sauber und
einfach zu einem zusammenfügen (bzgl den includes in den
Dokumenten, die dann alle nicht mehr stimmen)
Das verstehe ich jetzt nicht. Was genau funktioniert denn
nicht? Es wäre doch sehr einfach, die Dokumente schlicht per
\input einzubinden, nachdem man einen einheitlichen header
erzeugt und die einzelnen Dokumente entsprechend
zurückgestutzt hat.
Dank, hat sich fast erledigt, mit ging es darum, dass die includegraphic und input Befehle in den Subdokumenten, die der übersichet halber jedes ein eigenes verzeichnis haben, nun nicht mehr gültig sind, da input/include* leider eine pfadangabe relativ zum ursprung und nicht zum jeweiligen dokument haben, womit die subinputs in der ursprünglichen form ungültig sind.