Latexfarbe (Struktur) an Wänden, Teilbetrag bei Rückzahlung der Kaution einbehalten?

Hallo,

Herr Mustermann hat vor zwei Jahren ein Objekt von der Insolvenz gekauft und hat Mieter in der einen Wohnung.
Die Mieter sind vor 7 Jahren in die Wohnung eingezogen. Herr Mustermann hat lediglich den Mietvertrag von der Wohnung erhalten, jedoch nicht das Übergabeprotokoll.

Die Mieter müssen gemäß Mietvertrag die Wohnung beim Ausziehen besenrein überlassen.
In dem Mietvertrag ist ein Verweiß auf das Übergabeprotokoll, welches nicht mehr vorliegt.

Die Mieter ziehen zum Monatsende aus der Wohnung aus und haben an fast allen Wänden (Grundfarbe weiß) farbliche Streifen eingebracht, jedoch in Latexfarbe.

Frage:

Kann der Vermieter beim Zurückzahlen der Kaution einen Betrag x einbehalten, da Latexfarbe im Spiel war?
Wenn ja, in welcher Höhe? Betroffen sind 3 Zimmer - ca. 90 qm.

In zwei Zimmern liegt ein Teppichboden, drunter noch das Laminat.
Lt. Mieter lag schon bei Einzug der Teppichboden schon drin. Herr Mustermann kann es nicht nachweisen.

Welche Möglichkeiten hat Herr Mustermann bei dem Thema Latexfarbe und bei dem Thema Teppiche…

Und, muss Herr Mustermann überhaupt für die Kaution gerade stehen?
Der alte Eigentümer ist insolvent.

Vielen Dank

Die Kaution ist nicht immer futsch, da:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/eigentuemer-geht-pleite-ist-die-mietkaution-futsch_074956.html mal lesen und die Verjährung gegenüber dem Alteigentümer hemmen die ist bei Euch nämlich noch nicht abgelaufen.
Die Mieter verpflichten die Latexfarbe bis zum Auszug fachmännisch von den Wänden zu entfernen.
Kann man keinen Kontakt mehr aufnehmen zum Alteigentümer wegen des Teppichbodesns? ramses90

Danke für die Info. Kontakt zum alten Eigentümer unmöglich. Der Mieter argumentiert mit „die wände waren schon farbig gestrichen“ und versucht aus der nummer rauszukommen. Ich werde ihn nicht dazu bringen können die farbe abzutragen. Einzigste möglichkeit, gegenverrechnung mit der kaution. Frage ist, darf ich das? Wenn ja in welcher höhe?

Bei so alten Mietverträge ist es fraglcih, ob überhaupt was von Mieterseiten gemacht werden muss. Daher würde ich als Vermieter da nicht ganz so laut Schießen.

Wenn diese nicht der Aktuellen Mode entsprechen würde ich diese überstrechen lassen. Latexfarbe ist generell nicht schlecht, habe diese auch im Flur und Dank Kindern schön des öfteren abgewischt.

Dumm für den Vermieter, allerdings dürfte der Teppich so oder so nahe an der Verschleissgrenze sein und ist vom Vermieter dann zu ersetzen. sieh dazu den ersten größeren Absatz Klick1 und Klick2 Über das Alter und die Qualitöt des laminats kann man nur raten, Ausgehend von der Insolvenz behaupte ich mal, dass damals da das Billigste verlegt wurde um Liquidität zu schonen.

ja da er mit der Übernahme als Vermieter auch alle Rechte und Pflichten mit übernommen hat. sieh dazu