Jemand ist Grundstücksbesitzer, dessen Grundstück und Eingang auf einen Privatweg führt. Besitzer dieses Privatweges ist er zusammen mit seinen Nachbarn, deren Grundstücke ebenfalls an diesem Weg liegen. Ein Teil des Weges wird regelmässig durch Blattabwurf von Kastanien und Eichen verschmutzt. Die Blätter fallen aber nicht auf den Teil des Weges, an das sein Grundstück grenzt.
Frage: Ist er verpflichtet, das Laub, das auf dem Weg liegt, an das die Grundstücke seiner Nachbarn grenzen, zu entfernen – oder obliegt diese Verpflichtung nur dem jeweiligen Grundstücksbesitzer, der das Pech hat, dass sein Grundstück an diesem Teil des Weges liegt ?
Dass Nachbarschaftshilfe geleistet wird, ist eine Sache – aber gibt es eine Verpflichtung zur Reinigung, auch wenn man anteiliger Besitzer des Weges bin.
Meines Wissens ist er nur verpflichtet, vor seinem Grundstück Schnee oder Blätter usw. zu beseitigen bzw. für Sicherheit auf dem Weg zu sorgen.
Hallo
er hat Recht, wenn die Grundstücksgrenze laut Bebauungsplan durch diesen Weg geht und er die andere Hälfte, die dem Nachbarn gehört, nicht nutzt, z.B. um sein auto in die Garage zu fahren. Benutzt er das Teil des Nachbarn mit, und ist das gewohnheitsrechtlich schon so manifestiert, ist auch die Beseitigung von Schnee und Laub mitzubesorgen.
Gruß
Barbara
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Hallo
er hat Recht, wenn die Grundstücksgrenze laut Bebauungsplan
durch diesen Weg geht und er die andere Hälfte, die dem
Nachbarn gehört, nicht nutzt, z.B. um sein auto in die Garage
zu fahren. Benutzt er das Teil des Nachbarn mit, und ist das
gewohnheitsrechtlich schon so manifestiert, ist auch die
Beseitigung von Schnee und Laub mitzubesorgen.
Gruß
Barbara
Danke Barbara,
Das hat geholfen - aber leider nicht so, wie ich erhoffte. Andrereseits, dann müssen die Nachbarn ja auch bei dem Jemand Schnee schippen.
Hallo
ja, das ist so. Am besten so etwas wie eine Kehrwoche einführen. Mag ich nicht, aber könnte ja helfen. Nett mal mit den Nachbarn sprechen, wie es geregelt werden soll.
Gruß
Barbara
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