Lieber Experte/in,
mein Vater hat vor 25 Jahren eine Garage (Holz) auf dem Grundstück errichtet. Für diese Garage wurde eine Baugenehmigung erteilt. Etwa 5 Jahre später hat mein Vater eine Gartenlaube direkt angebaut. Für diese Laube gibt es keine Baugenehmigung. Was soll ich tun?
Ich beabsichtige nämlich einen Umnutzungsantrag zu stellen, weil ich aus der Garage ein kleines Ferienhaus bauen bzw. umbauen möchte. Wenn ich nun zur Baubehörde gehe und dort wird festgestellt, dass für die Gartenlaube keine Baugenehmigung vorliegt. Dann bekomme ich Schwierigkeiten, oder wie könnte man diese Sache hinbekommen?
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Viele Grüsse
Ralf Bruhn
Lieber Herr Bruhn,
Ihre Frage fällt nicht in mein spezielles Fachgebiet, weshalb ich dazu nichts sagen kann. Wünsche aber viel Erfolg!
Mit frdl. Gruß
Peter Schwedler
Hallo Ralf Bruhn,
aus einer Garage kann man kein Ferienhaus machen. Das ist völlig ausgeschlossen. Den Versuch brauchen Sie gar nicht erst zu starten, jedenfalls nicht bei uns in NRW.
Gruß aus Hagen in Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki
Mitglied der Ing.-Kammer NRW
Hallo Herr Bruhn,
ich bin kein Baurechtler und jede Baubehörde wird dies in Teilen unterschiedlich handhaben. Auch kommt es darauf an in welchem Bundesland dies ist.
Ein Bau-/Umnutzungsantrag ist baurechtlich gesehen immer als neue Baumaßnahme zu werten, die genehmigungsfähig sein muss.
Sollte der ungenehmigte Anbau nicht genehmigungsfähig sein (im nachhinein ist man da in der regel großzügiger), kan es auch eine Abrissverpflichtung provozieren.
Ich emofehle selbst oder durch einen Fachmann (Architekten etc.) sich den Bebauungsplan anschauen und prüfen zu lassen. Man kann sich auch kopien zuschicken lassen die man dann studiert bzw. studieren lassen kann.
Mit freundlichen Grüßen Josef Scheurich
Sehr geehrter Herr Kahlki,
ich lebe ja auch nicht in NRW.
Trotzdem danke für die Antwort.
Gruss
Lieber Herr Bruhn,
die Rechslage ist je nach Bundesland, aber allermals nach Landesbauordnung, bzw. Bebaungsplan (falls gibt) geregelt. Die Problematik für Nutzungsaenderung ist nicht letztendlich auch der Brandschutz!!!
Mein Rat daher: Sie sollten sich am Besten durch einem Architekt beraten lassen, oder selbst nachlesen.
Grüsse
Molnar