wie große darf die bebaute Fläche in einem Kleingarten (im Verein) sein und wie wird die Fläche berechnet?
Bisher habe ich die Angabe von 10% der Gartenfläche, aber maximal 24 Quadratmeter gefunden.
Unklar ist allerdings was alles dazu zählt.
Werden dabei nur Gebäude bewertet, oder zählen dazu auch versiegelte (gepflasterte) Flächen, wie etwa befestigte Wege oder Terrassen.
Falls Terrassen dazu gerechnet werden, dann nur überdachte oder auch unüberdachte?
Inwieweit sind Mauern zu berücksichtigen?
wie große darf die bebaute Fläche in einem Kleingarten (im
Verein) sein und wie wird die Fläche berechnet?
das alles findest du im Kleingartengesetz. Mal Googlen
Solltest du einem Verein angehören bzw. einem Kleingartenverein, gibt sich der Verein, Satzungen, Ordnungen wie Baugartenordnung usw., durch Fragen von anderen Gartenmitgliedern kann jeder viel erfahren
Bisher habe ich die Angabe von 10% der Gartenfläche, aber
maximal 24 Quadratmeter gefunden.
Das ist Regional geregelt. Erfragen beim Vorstand des Vereins.
Hallo,
ich Danke euch beiden schon mal für eure Hinweise.
Solltest du einem Verein angehören bzw. einem
Kleingartenverein, gibt sich der Verein, Satzungen, Ordnungen
wie Baugartenordnung usw., durch Fragen von anderen
Gartenmitgliedern kann jeder viel erfahren
Nunja, ich versuche gerade herauszufinden, ob eben die anderen Vereinsmitglieder nicht alle Einzelheiten kennen.
Aber eure Tipps sind schon hilfreich.
Bisher habe ich die Angabe von 10% der Gartenfläche, aber
maximal 24 Quadratmeter gefunden.
Das ist Regional geregelt. Erfragen beim Vorstand des Vereins.
Unklar ist allerdings was alles dazu zählt.
Werden dabei nur Gebäude bewertet,
ja und fest überdachte Terrassen
Wege und Mauern zählen nicht dazu.
Wie sieht es mit einer Mauer um einen aus Steinplatten gelegten Platz (also eine nicht überdachte Terasse) aus?
(Die Mauer flankiert zwei Seiten der „Terasse“, die Laube die 3.; auf der 4. befindet sich eine Befestigung mit Geländer.)
zu den 24 m² zählt alles, was überdacht ist - Wege und Terrassenflächen zunächst nicht, wohl aber Pergola und Freisitzflächen. Es ist also im Rahmen des Gesetzes grundsätzlich erlaubt, mehr zu versiegeln.
Eine Schranke bilden hier die kommunalen Kleingartenordnungen und Vereinssatzungen und Pachtverträge. Im Zweifelsfall entscheidet das Gesamtbild der Verhältnisse.
Derzeit versuchen viele Kommunen, die Pachten zu erhöhen, indem sie den Kleingartencharakter der hoch subventionierten Grundstücke in Zweifel ziehen (leider oft zu Recht!). Es ist nützlich, wenn man hier vorher auslotet, was geht, bevor die große Rechnung kommt. BTW: Die Vereine freuen sich, wenn sie nicht bloß zum Durchreichen der Pacht und Umlegen der Brunnenbetriebskosten und Versicherungen da sind - einfach mal Hingehen und Reden mit die Leut!
Schöne Grüße
MM
immer wieder unangenehm berührt, wenn er als Obmann wieder einem Vereinskameraden irgendwelche Auflagen machen muss - obwohl mir persönlich auch offener Boden mit Wildwuchs besser gefällt als Sichtbeton, Rasen und Rosenrabatten…