Hallo zusammen,
Ein Reihen-Endhaus (4 Häuser) grenzt an einen nicht gepflegten
städtischen Grünstreifen, der ca. 50 m breit ist.
Auf diesen Grünstreifen stehen 30 Jahre alte Hainbuchen, die mal als
Hecke angepflanzt wurden und das letzte Mal vor ca. 20 Jahren
auf 2,5m Höhe gestutzt wurden.
So auch im Abstand von 2m von der Grundstücksgrenze des
Reihen-Endhauses. Grenzlänge ca. 60 m.
Die Bäume sind inzwischen ca. 15m Hoch.
Nun das Problem: Jeden Herbst fallen von diesen Bäumen
50 - 60 Säcke Laub an, das eingesammelt und vor allem
teuer entsorgt werden will.
Mehrfaches Bitten an die Stadt, die Bäume wieder auf 2,5 - 3m
zu stutzen wurden bisher aus fadenscheinigen Gründen abgelehnt.
Frage: Ist der Hauseigentümer berechtigt, das vom Grundstück
eingesammelte Laub wieder auf den von der Stadt nicht gepflegten
Grünstreifen zurückzubefördern?
Danke für Informationen
Gruß
Rolf Ernst
Illegale Abfallentsorgung ist eine Ordnungswidrigkeit.
Das Nachbarrecht NRW bestimmt folgendes (Herford ist doch NRW, oder?)
a) stark wachsenden Bäumen, insbesondere der Rotbuche und sämtlichen Arten der Linde, der Platane, der Rosskastanie, der Eiche und der Pappel: 4,00 m,
b) allen übrigen Bäumen: 2,00 m;
dazu folgender Artikel:
http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als…
vnA
Hallo Rolf Ernst!
Nun das Problem: Jeden Herbst fallen von diesen Bäumen
50 - 60 Säcke Laub an, das eingesammelt und vor allem
teuer entsorgt werden will.
Laub, das einen eigenen Willen hat. Sachen gibt es…
Grüße
Andreas
Normalerweise gibt es keinen Anspruch, das Laub vom Nachbargrundstück „zurückgenommen“ werden muss. Das Laub einfach zurückzubringen könnte theoretisch als illegale Abfallablagerung ausgelegt werden. Eventuell wird die Stadt es aber tolerieren; einfach mal anrufen!
Danke
Moin,
Danke für Eure Hilfe und sorry für die
späte Rückmeldung.
Gruß
Rolf