Laubpuster vom LKW gestohlen

Muss man einen Laubpuster als Angestellter bezahlen, wenn er vom LKW gestohlen wurde? Dieser hat nämlich 748 Euro gekostet. Ist der Chef, bzw. der LKW denn nicht versichert?
Was kann man tun, wenn der Chef einfach 748 EURO (für den Laubpuster) einbehält? Es gibt nirgendwo eine Klausel im Arbeitsvertrag, in der
festgehalten ist, dass der Angestellte für Schäden aufkommen muss. Der Chef muss doch für sowas versichert sein???
Was kann man dagegen unternehmen?

Gruß
Jessi

Hallo

Muss man einen Laubpuster als Angestellter bezahlen, wenn er
vom LKW gestohlen wurde?

Nö, wieso denn? Es sei denn, der Angestellte wäre der Dieb.

Dieser hat nämlich 748 Euro gekostet.

Es ist zur Beurteilung der Rechtslage völlig gleichgültig, wieviel der gekostet hat.

Ist der Chef, bzw. der LKW denn nicht versichert?

Das ist ebenfalls uninteressant.

Was kann man tun, wenn der Chef einfach 748 EURO (für den
Laubpuster) einbehält?

Man kann ihn unter Fristsetzung auffordern, die 748 Euro auszubezahlen.

Es gibt nirgendwo eine Klausel im
Arbeitsvertrag, in der
festgehalten ist, dass der Angestellte für Schäden aufkommen
muss.

Eben. Und wenn es eine gäbe, wäre sie wohl unwirksam.

Der Chef muss doch für sowas versichert sein???

Nein, muss er keineswegs. Er kann Diebstahl seines Firmeneigentums auch aus der Firmenkasse ersetzen statt über eine Versicherung. Es ist seine freie unternehmerische Entscheidung, das Diebstahlrisiko selbst zu tragen und dafür die Versicherungsprämie zu sparen.

Was kann man dagegen unternehmen?

Man kann es einmal höflich schreiben und dann klagen.

Gruß
smalbop

Hallo

Muss man einen Laubpuster als Angestellter bezahlen, wenn er
vom LKW gestohlen wurde?

Nö, wieso denn? Es sei denn, der Angestellte wäre der Dieb.

So einfach sehe ich das nicht. Für die Antwort auf diese Frage wäre erst einmal zu klären, inwieweit dem Arbeitnehmer Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.

Der TE sollte also den fiktiven Fall mal etwas detaillierter schildern.

Es gibt nirgendwo eine Klausel im
Arbeitsvertrag, in der
festgehalten ist, dass der Angestellte für Schäden aufkommen
muss.

Eben. Und wenn es eine gäbe, wäre sie wohl unwirksam.

Auch da möchte ich widersprechen, denn Arbeitnehmerhaftung ist im Bezug auf mittlere und grobe Fahrlässigkeit auch ohne gesonderte Vereinbarung normal. Es käme also auf die Formulierung und auf den konkreten Schaden an…

Gruß,
LeoLo

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Hallo,
in einem ähnlichen Fall hat sogar die Polizei mal gegen einen AN wegen Begünstigung einer Straftat ermittelt (AN hatte Schlüssel des LKW stecken lassen, ein Unbefugter fuhr während der kurzen Abwesenheit des AN mit dem LKW weg und verursachte dann einen schweren Verkehrsunfall mit großem Sachschaden).
MfG LM

Hallo

in einem ähnlichen Fall hat sogar die Polizei mal gegen einen
AN wegen Begünstigung einer Straftat ermittelt (AN hatte
Schlüssel des LKW stecken lassen, ein Unbefugter fuhr während
der kurzen Abwesenheit des AN mit dem LKW weg und verursachte
dann einen schweren Verkehrsunfall mit großem Sachschaden).

Das ist kein ähnlicher, sondern ein ganz anderer Fall.

Offenbar wurde hier doch ein nicht wegschließbarer Laubbläser von einer offenen Ladefläche herunter gestohlen. Wie die GaLaBau-Betriebe halt so herumfahren. Ich sehe hier keine Fahrlässigkeit und erst recht keine Straftat des Beschäftigten.

Gruß
smalbop

Hallo,

Offenbar wurde hier doch ein nicht wegschließbarer Laubbläser
von einer offenen Ladefläche herunter gestohlen.

Fragt sich aber doch noch heftig, wo, bei welcher Gelegenheit, um welche Zeit, unter welchen Umständen das passierte.

Ich sehe hier keine Fahrlässigkeit

Nunja. Der Chef könnte ja auch vorschreiben, dass alle Geräte immer im abschließbaren Behälter auf der Ladefläche zu verstauen sind. Oder dass man sie mit einem Schloss zu sichern hat. Oder dass man den LKW nicht unbeaufsichtigt lassen darf. Oder dass dieses Gerät gar nicht die Firma verlassen darf. Oder dieser Mitarbeiter die Finger davon zu lassen hat. Oder was weiß ich, was noch für Möglichkeiten bestehen, die wir noch gar nicht kennen.

Etwas vorschnell, Deine Aussage.
Gruß
loderunner (ianal)

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