Hallo
Muss man einen Laubpuster als Angestellter bezahlen, wenn er
vom LKW gestohlen wurde?
Nö, wieso denn? Es sei denn, der Angestellte wäre der Dieb.
Dieser hat nämlich 748 Euro gekostet.
Es ist zur Beurteilung der Rechtslage völlig gleichgültig, wieviel der gekostet hat.
Ist der Chef, bzw. der LKW denn nicht versichert?
Das ist ebenfalls uninteressant.
Was kann man tun, wenn der Chef einfach 748 EURO (für den
Laubpuster) einbehält?
Man kann ihn unter Fristsetzung auffordern, die 748 Euro auszubezahlen.
Es gibt nirgendwo eine Klausel im
Arbeitsvertrag, in der
festgehalten ist, dass der Angestellte für Schäden aufkommen
muss.
Eben. Und wenn es eine gäbe, wäre sie wohl unwirksam.
Der Chef muss doch für sowas versichert sein???
Nein, muss er keineswegs. Er kann Diebstahl seines Firmeneigentums auch aus der Firmenkasse ersetzen statt über eine Versicherung. Es ist seine freie unternehmerische Entscheidung, das Diebstahlrisiko selbst zu tragen und dafür die Versicherungsprämie zu sparen.
Was kann man dagegen unternehmen?
Man kann es einmal höflich schreiben und dann klagen.
Gruß
smalbop