Hallo Andreas,
die Unterschiede zwischen der Absicherung von Beamten und Angestellten sollte man kennen, wenn man im ÖD-Bereich bereits tätig ist.
Wenn die Möglichkeit besteht, dass Du in den Beamtenstatus wechseln kannst, würde ich Dir dies immer empfehlen.
Alleine schon wegen der Altersabsicherung, Bezüge bis zum Lebensende.
Ob hier überhaupt eine Verbeamtung möglich ist, kann ich nicht beurteilen. Das solltest Du bei Deiner Behörde erfragen!
Verbeamtungen soll es ja bei Behörden nur noch für Hoheitsrechtliche Aufgaben geben. So die Auskunft vom DBB.
Gruß
Gruß