hi,
habe folgendes problem:
grund und boden incl. stallung gekauft in 12/1994 (preis 15.000 für grund/boden und 15.000 für stallung), bauantrag 05/95, umbauten div. das neue wohnung entstand, einzug 03/96 …
herstellungsaufwand in 95 = kanpp 60.000,-
und in 96 knapp 30.000,-
seit 97 u. 98 jedes jahr ca. 20.000,-
und 99 - 00 je 6.000,-
macht 7.500 + 15.000 + 60.000 + 30.000 + 40.000 + 12.000
= 164.500 DM …
wie ist dies zu bewerten?
meiner meinung liegt hier keine anschaffung eines gebäudes in 94 vor, sondern eine herstellung einer neuen wohnung (bewertungs- rechtlicher sinn) in 96. liege ich da richtig?
habe gelesen, das man auch trotz kauf von grundsubstanz neue wohnung herstellen kann.
wenn also eine herstellung vorliegt fängt doch der 8 jährige 10e förderzeitraum in dem jahr an zu laufen, in dem die wohnung hergestellt wurde, oder?
demzufolge würde ich also 96-99 je 6% und 00-03 je 5% der herstellungskosten eltend machen können.
und 2te frage: dann liegt doch hier auch ein neubau vor, oder? es kann doch die bemessungsgrundlage bis 330.000,- voll gemacht werden, oder?
wer kennt ein paar urteile mit denen ich kontern kann, wenn FA der meinung ist, das die 8 jahre in 1994 anfangen zu laufen? wurde bezueglich solcher konstellationen schon was entschieden? (sicherlich!). es geht doch also im grund darum, ob herstellung vorliegt.
wäre für alle tips dankbar
danke und tschuessi
der showbee