Laufbilder Urheberrecht

Hallo!
Kann mir jemand erklären was mit „Laufbildern“ im Zusammenhang mit dem Urheberrecht gemeint ist? Meint man damit Alltagsvideos?
Google konnte mir keine passende Erklärung liefern…

Danke für Eure Hilfe!!

Das sind Bildfolgen, die nicht Film gelten. Steht glaub im UrhG.

Hm…die Erklärung hilft mir leider nicht weiter. Welche Bildfolgen gelten denn dann nicht als Film?

Hallo !

Laufbilder meint,Einzelbilder aus einem Film herausgelöst und aneinandergereiht sind ja kein bewegter Film mehr.
Obwohl ja der Film nur aus Einzelbildern besteht( 24 Stk/Sek.).

Sie können aber trotzdem nach dem Urbeherrecht geschützt sein,denn geschützt in dem Sinne ist ja nicht nur der komplette Film,sondern auch die einzelnen Szenen,auch als Standfoto(s).

mfG
duck313

Soweit ich mich mit dem UrhG auskenne sollte das nicht nur geschützt sein, sondern ist es definitiv. Im Zweifelsfall auf mehreren Ebenen, also die Bilder an sich, aber auch was das Motiv angeht.