Laufe meinem honorar hinterher-was tun?

liebe forum-insassen *ggg*

flgendes problem: ich habe auf honorarbasis für eine firma gearbeitet, d.h. eine rechnung für meine arbeit eingereicht. ich habe leider keinen unterzeichneten vertrag erhalten, habe aber auch nicht drauf gepocht, weil ich sicher war, länger für diese firma zu arbeiten und natürlich habe ich auch geglaubt, dass ein vertrag nachgereicht wird, wenn weniger stress ist…nun hab ich allerdings den salat: meine ende oktober eingereichte rechnung über knapp 400 euro ist immernoch nicht beglichen…ich habe bereits mehrfach per mail, telefonisch und persönlich nachgehakt, wann ich mit dem geld rechnen kann und jedesmal wurde ich vertröstet, auf morgen, demnächst, mitte november…nun habe ich die nase voll von dem theater und überlege, rechtliche schritte einzuleiten.
ich habe wie gesagt aber keinen vertrag, aber zeugen dafür, dass mein arbeitgeber die rechnung angenommen hat, ich dort gearbeitet habe und mehrfach nachgefragt habe.

was kann ich denn noch tun? ich bin derzeit echt verzweifelt, weil ein anwalt bestimmt unmengen geld kosten würde- und wie sieht es mit einem inkasso dienst aus? oder kann ich gleich beim gericht anfragen?

ein freund von mir hat gesagt, dass er knallhart in den schuppen eingegangen wär und mit nem computer wieder raus…
über jeden tipp wäre ich dankbar.

viele wochenendgrüße, isabella

Hallo Isabella,
keine Panik, dass du keinen Vertrag hast, macht nichts, du musst nur beweisen können, dass du dort gearbeitet hast und deine Forderung über 400 € tatsächlich besteht. Wenn ich dich richtig verstanden habe, kannst du das ja auch.

Grundsätzlich brauchst du eigentlich keine Mahnung schreiben, die Firma ist automatisch 30 Tage nachdem sie deine Rechnung erhalten hat im Verzug. Ich würde dir aber trotzdem empfehlen, noch eine Mahnung zu schicken, einen konkreten Zahlungstermin festzusetzen (1 Woche Frist reicht)und rechtliche Schritte anzudrohen. Vielleicht reicht das ja schon, schriftlich ist meistens besser als telefonisch etc…

Passiert dann nichts würde ich dir empfehlen, einen Mahnbescheid loszuschicken. Das Formular kannst du im Schreibwarenladen kaufen und beim Ausfüllen hilft dir bestimmt ein Rechtspfleger beim Amtsgericht. Da der Streitwert mit 400 € sehr gering ist, fallen auch nur geringe Gerichtskosten an. Diese Gerichtskosten kannst du übrigens im Mahnbescheid gleich der Firma in Rechnung stellen! Wie hoch die Kosten sind, weiss ich nicht auswendig, aber ich schätze mal höchstens 15 €.

Wenn die Firma den Mahnbescheid erhält kann sie zwei Dinge machen:

  1. Die Forderung anerkennen bzw. gar nichts machen:
    Dann hast du einen sogenannten „Titel“ mit dem du den Gerichtsvollzieher beauftragen kannst, zu vollstrecken. (Kosten trägt natürlich die Firma)

  2. Widerspruch einlegen:
    Dann kannst du entweder Klage beim Amtsgericht einreichen (Brauchst du keinen Anwalt dazu, wie gesagt, der Rechtspfleger hilft dir!!)
    oder du lässt die Sache auf sich beruhen, dann passiert nix weiter.

Ich nehme mal an dass du keine Rechtsschutzversicherung hast.
Falls du aber nicht viel Geld hast kannst du beim Amtsgericht auch mal nachfragen, ob du Prozesskostenhilfe kriegst.

Den Tipp deines Freundes finde ich nicht so toll, so was nennt man verbotene Eigenmacht oder strafrechtlich auch Diebstahl… In Deutschland gibts halt (zum Glück) kein Faustrecht!

Ich wünsche dir viel Erfolg
Steffi

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Hallo Steffi,

  1. Die Forderung anerkennen bzw. gar nichts machen:
    Dann hast du einen sogenannten „Titel“ mit dem du den
    Gerichtsvollzieher beauftragen kannst, zu vollstrecken.
    (Kosten trägt natürlich die Firma)

Das stimmt so nicht…du must dafür schon im Mahnbescheid den Antrag
stellen,das im Falle des Widerspruches ein „Vollstreckungsbescheid“ erlassen werden soll.

mfg

Frank

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Eine Möglichkeit ist das Schiedsamt
Beim Amtsgericht fragen welches Schiedsamt zuständig ist.
Dort kann man seine Sache vortragen.
Es ist egal ob man den Klageweg über das Schiedsverfahren frei räumt oder über das gerichtliche Mahnverfahren per Mahnbescheid.
schönen Sonntag noch
Jakob

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30 Tage und noch etwas Banklaufzeit
Hi,
also ich würde so bis ca. 5-8 November abwarten, und wenn bis dahin kein Geld da
ist, einmal anrufen, daß kein Zahlungseingang war, und um Überweisung bitten.

außer Ihr hab ein kurzfristigeres Zahlunsziel vereinbart.

Also daß frei verdientes Geld nicht so schnell ankommt, wie für vielfach
beschützte unselbstständige Arbeitnehmer, die nochdazu nichts vorfinanzieren
müssen, ist doch üblich.

OL