Liebe/-r Experte/-in,
guten Tag,
ein Vermächtnisnehmer bekam vom Erblasser nach dessen Tode für die Grabkosten und Grabpflege des Erblassers eine erhebliche Summe.
Nach etlichen Jahren verstirbt der Vermächtnisnehmer und seine Frau und Tochter erben eine ansehnliche Immobilie. Ich gehe davon aus, daß hier gesetzlich aufgeteilt wurde.
Wer von den beiden oder alle beide, müssen nun die jährlichen Grabkosten und Grabpflege übernehmen?
Für Antworten bedanke ich mich im Voraus.
Gruß
Mark
Hallo,
die Erben treten in alle Rechte und Pflichten ein, die der Verstorbene hatte, dazu gehört auch die Grabpflege. Wie das in der Praxis umgesetzt werden soll - keine Ahnung. Ggfs. musst Du das Nachlasshericht fragen.
Ingeborg
Hallo,
wenn man ein Erbe annimmt, erbt man Vermögen und auch evtl. Schulden/Verbindlichkeiten und Verpflichtungen.
Wen der erste Erbe die Verpflichtung hatte, das Grab zu pflegen und er verstorben ist, erben seine Erben auch die Verpflichtung, das Grab zu pflegen. Wie sich das aufteilt, hängt davon hab, wie der erste Erbe seine Erben bedacht hat.
Gruß
Hallo,
danke für die klare Antwort.
Ich wünsche noch eine schöne Woche.
Grüße
Mark
Meiner Ansicht nach haftet der Vertragspartner, insofern der Vertrag nicht sittenwidrig ist. Ob der Anspruch mit vererbt werden kann, ist schwer zu beurteilen. In jedem Fall müssen Mutter und Tochter über die Tragweite einer solchen Vereinbarung belehrt worden sein.
Ich würde es darauf an kommen lassen.
Gruß
M. Knoll
Assessor priv.