Laufende Kaufverträge / Prozesskostenhilfe

Hallo,

nehmen wir an jemand hatte Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen und die Bestellung des Prozessbevollmächtigten des Klägers besteht über die Beendigung des Hauptsacheverfahrens hinaus für das Prozesskostenhilfeverfahren als Annexverfahren fort.

Bekanntlich muss man sein Vermögen ja regelmäßig darlegen. Wie wäre es nun, wenn jemand mit Fristsetzung dies tun muss und folgender Sachverhalt vorliegt.
Bei einem Versandhaus bestellt die Privatperson in dieser Zeit einige Kleidungsstücke und dieselben auch in 2-3 verschiedenen Größen welche am Tag der bestellung per PayPal bezahlt werden, der Betrag wird also sofort per Lastschrift eingezogen. Die Artikel werden jedoch erst 2-4 Wochen später geliefert, da sie nicht vorrätig sind (das Versandhaus hat kein großes Lager und ordert ebenfalls nur auf Kundenbestellung).
Bei einer Offenlegung des Vermögens im Rahmen einer bewilligten PKH muss ja auch Hausrat, Kleidung etc. angegeben werden, wenn sie den Rahmen des Üblichen übersteigen. Wäre das beim Beispiel der obigen Bestellung der Fall?
Unabhängig davon ob ja oder nein, erhält die Person nach der besagten Warte-/Lieferzeit die Kleidungsstücke entscheidet sich jedoch nur dafür Sachen im Wert von 100-200€ zu behalten und den Rest zu widerrufen.
Um Ärger bezüglich Falschangaben bei der Vermögenserklärung zu vermeiden, wäre es auch interessant zu wissen ob sagen wir mal der Kaufvertrag im Rahmen dieses Fernabsatzgeschäftes erst zum Zeitpunkt wirksam zustande kommt, wenn sich die Privatperson endgültig nach erhalt der Waren dafür entscheidet konkrete Kleidungsstücke zu behalten und die widerrufenen Artikel juristisch so behandelt werden würden als wäre zum Zeitpunkt der Zahlung, also als die Vermögenserklärung mit niedrigem Kontostand an das Gericht geschickt wurde, die Privatperson im Besitz des ausgegebenen Geldwertes - welches hätte angegeben werden müssen?

(Dann wäre es in diesem theoretischen Fall nämlich so gewesen, dass Vermögen/Geldwerte im Besitz gewesen wären, welche eine vorgeschriebenen Obergrenze für kleinere Geldwerte von sagen wir mal 2600€, übersteigen und evtl. Ratenzahlung geleistet werden müsste.)

Wie ist eure Meinung dazu?
Was heist jetzt nochmal genau das Fortbestehen … als Annexverfahren?

Falls bestimmte Sachverhalte/Fragen offen geblieben sind die benötigt werden um mir nützliche Antworten zu schreiben, schreibt einfach was noch geklärt werden müsste.

Hallo !

Glaubt man denn es hänge von der Anzahl der Unterhosen ab,die man im Wäscheschrank der häuslichen Wohnung vorrätig hat,ob man Prozesskostenhilfe bekommt ?

Bis zu 10 Stück wäre OK,aber 14 Stück nicht ?

Müsste man da die überzähligen verkaufen und den Geldwert gegenrechnen lassen ?

Die Frage nach Vermögen sagt doch wohl alles,oder.

Kann es hier um gewöhnlichen Hausrat und gewöhnliche Bekleidung gehen?
Wahrscheinlich wäre nicht einmal der geerbete Pelzmantel anrechenbar.

Nein !

MfG
duck313

ok, dann sind die Kleidungsstücke ans ich ja schonmal kein Problem. Wie wäre es denn mit den ganzen Überweisungen? Wenn der Großteil kurze Zeit nach Abgabe der Erklärung widerrufen wird, war das Geld ja quasi nur „ausgelagert“. Wenn man es kritisch sieht, könnte man ja auch sagen das wäre absichtlich so gemacht worden um den Kontostand zu drücken und unter die Vermögensgrenze für kleinere Geldbeträge bzw. Barwerte von 2600€ zu fallen. Die Privatperson hatte ja auch vorher schon Retourenüberweisungen erhalten und da auch erneut in verschiedenen Größen bestellt wurde wäre ja auch davon auszugehen, dass wieder mehr Geld reinkommt, wodurch man auf über 2600€ kommt. Spielt für die Gerichte nun wirklich nur der Kontostand eine Rolle, der am Tag der Abgabe besteht?

Muss eine zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung noch ausstehende Retourenüberweisung als forderung angegeben werden?