Ich beziehe ALG II und möchte mich selbststädig machen. Das jobcenter hat mitgeteilt, daß zwar die Sachkosten des Unternhmens bewilligt werden können. Für die werbungskosten wollen die aber nicht aufkommen, weil die Werbung per internt erfolgt, also keine eigentlichen Sachkosten darstellen. Fleyer würden die bezahlen, was meines Erachtens rausgeworfenes Geld darstellt.
Wäre nett, wenn mir jemand einen tip geben könnte.