Laufende Kosten einer Direktversicherung?

Hallo,

ich wollte fragen, wie hoch im Durchschnitt etwa die laufenden Kosten einer Direktversicherung sind?
Hintergrund, ich habe mich beraten lassen und mir wurde eine Versicherung vorgeschlagen, wo ich als laufende Kosten jährlich 0,34 % der endgültigen Prämiensumme zahlen soll. In meinem Fall wären das etwa 30,- Euro pro Monat. Da ich selbst keine Ahnung habe und im Internet hierzu leider auch keine Informationen/Vergleichsdaten gefunden habe, möchte ich hier fragen, ob das im Bereich des Durchschnitts liegt oder teuer/günstig ist?

Ich denke, das sind die laufenden Kosten, die im Beitrag eingerechnet sind. Die müssen nicht gesondert gezahlt werden.

Oder ist das ein sog. Nettotarif und diesen Betrag erhält der Berater/Makler als laufendes Honorar ? (Anstelle einer Abschlussprovision)

Jedenfalls: wenn der Vertrag 30 Jahre läuft, sind das ca. 10% der gesamten Prämien. Das ist leider normal.

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Ich denke, das sind die laufenden Kosten, die im Beitrag
eingerechnet sind. Die müssen nicht gesondert gezahlt werden.

Ja, die sind einberechnet. Ich habe mich nur etwas über die Höhe gewundert. 30,- Euro pro Monat für praktisch keine anfallende Arbeit. Oder setzt sich jeden Monat ein Mitarbeiter der Versicherung für eine halbe Stunde hin und beschäftigt sich mit meiner Versicherung? ;o)

Jedenfalls: wenn der Vertrag 30 Jahre läuft, sind das ca. 10%
der gesamten Prämien. Das ist leider normal.

Das habe ich mir bereits gedacht. Wie bereits oben geschrieben, empfinde ich die Höhe nicht ganz als gerechtfertigt, aber es scheint, als müsste ich die Kosten bezahlen, wenn ich die Versicherung haben möchte.

Hallo Marc,

Bei einer Direktversicherung ist Ihr Arbeitgeber der Versicherungsnehmer.
Haben Sie bei Ihrem Arbeitgeber nachgefragt, ob Sie diesen Vertrag überhaupt abschließen dürfen ?

Gruß

Hallo

Bei einer Direktversicherung ist Ihr Arbeitgeber der
Versicherungsnehmer.
Haben Sie bei Ihrem Arbeitgeber nachgefragt, ob Sie diesen
Vertrag überhaupt abschließen dürfen ?

Ich wurde hierzu von meinem Arbeitgeber aufgeklärt und wenn ich das in Anspruch nehmen möchte, soll ich eine mir gut erscheinende Direktversicherung suchen.

Die Kosten von Direktversicherungen sind in der Regel immer zu hoch.
Da bei der Entgeldumwandlung ja mit der vermeindlichen Ersparrniss der Sozialabgaben und Lohnsteuer geworben wird, schaut niemand so genau auf die Kosten wie Sie dass anscheinend gerade tun.

Nahezu alle Versicherungstarife aus dem Bereich der Personenversicherung sind so aufgebaut, dass die „Kosten“ auf die ersten 5 Jahre verteilt werden. Ganz einfach deshalb weil die Meisten solcher Versicherungen nicht länger als 5 - 7 Jahre laufen. Danach haben sich oft die Lebensumstände so geändert, dass es hier Veränderungen gibt.

Es werden also in der Regel mit Ihren Beiträge erst die Kosten finanziert, und dann ein Sparguthaben aufgebaut.

Die Haltung eines Arbeitgebers, der sagt such dir eine gute Direktversicherung, ist grob fahrlässig und er verlangt unmögliches!

Ungeachtet der Frage, ob es sowas wie eine „gute Direkversicherung“ gibt, haftet der Arbeitgeber schlicht für alles.

Kurz gesagt, die Kosten können dem Arbeitnehmer fast egal sein, wenn nämlich in dem Vertrag weniger Guthaben ist, als der Arbeitnehmer eingezahlt hat, darf der Arbeitgeber diese Differenz, z.B. bei einem Arbeitgeberwechsel ausgleichen.

Dies ist nur einer der Gründe, warum eine Dirkeversicherung im Zusammenhang mit betrieblicher Altersvorsorge mehr als ungeeignet ist.

BAV ist in erster Linie Rechtsberatung, in zweiter Linie Steuerberatung und wenn überhaupt ganz am Ende eine Frage von eventuellen Versicherungen.
(siehe auch: http://www.phikonzept.de/t3-web/de/fuer-arbeitnehmer…)

Nur leider tummeln sich gearde in dem Bereich reichlich Versicherungsverkäufer, die Leuten sachen andrehen, von denen sie meist selber nichts verstehen. Weil sich hier schnell und einfach Geld verdiehnen lässt.

Fragen Sie Ihren Versicherungsverkäufer mal nach den Stichworten:
ungezillmerte Tarife, Pensionssicherungsverein, Nachfinanzierungsrisiko und Unisex-Tarife im Zusamenhang mit einer Direkversicherung.

Hallo Thomas,
danke für die sehr interessante Antwort.
Hier bin ich an einer näheren Info interessiert:

Ungeachtet der Frage, ob es sowas wie eine „gute
Direkversicherung“ gibt, haftet der Arbeitgeber schlicht für
alles.
… darf der Arbeitgeber diese
Differenz, z.B. bei einem Arbeitgeberwechsel ausgleichen.

Hast Du dazu weitergehende Angaben?
Wäre sehr nett

Gruß
Ratloser

Hallo Ratloser,

wozu genau möchtest du weitere Informationen? Zur Haftung des Arbeitgebers? Nun diese ist recht simpel, und eigentlich auch ganz verständlich, wenn mann sich mal die Mühe macht die Situation nüchtern an zu schauen:
Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren eine wie auch immer geregelte betriebliche Altersvesorgung.
Sie schließen also einen Vertrag.
Daraus ergeben sich Rechte und Pflichten.
Alles andere ist eigentlich nur Kosmetik. Will sagen, wenn nun die Pflichten des AG z.B. mit einer Versicherung rückgedeckt werden, ändert das ja nichts an der eigentlichen Verpflichtung des Arbeitgebers.

Kurz gesagt, der Arbeitgeber haftet für nahezu alles. Darum ist er gut beraten sich hier Rat von kompetenten Rechtsberatern und Steuerberater zu holen (gibt es leider auch nicht viele), und eben nicht die Vorschläge dessen ungeprüft zu übernehmen, der hier aus eignem wirtschaftlichen Interesse agiert.
Oder aber sich schriftlich bestätigen lassen, dass keines der von mir beschrieben Risiken existiert und ein eventueller Nachfinanzierungsbedarf von der Versicherung übernommen wird.

Wenn du einfach nur mehr zur Frage der gezillmerten Verträge und der Problematik der Nachfinanzierung bei Arbeitgeberwechsel (oder Beitragsfreistellung, oder Scheidung etc.) lesen möchtest schau z.B. hier:
http://www.betriebsrente-mittelstand.de/problematik_…

oder in einer der großen Suchmaschinen.

Ich hoffe deine Frage ist beantwortet, sonst frag noch mal weiter.

Mich interessiert, ob der Arbeitgeber bei Gehaltsumwandlung in eine Direktversicherung anstatt einer anstehenden tariflichen Gehaltserhöhung die gezillmerte Provision sowie die Verwaltungskosten tragen muss.
Oder ob er das auf die Arbeitnehmer abwälzen kann. Der Nutzniesser dieser Aktion ist eindeutig der Arbeitgeber. In einem großen Unternehmen kann doch auch davon ausgegangen werden, das der Eigentümer direkt mit der Versicherung abschließt und die Provision kassiert.
Es gibt noch diverse Nebenbetrachtungen, alle zuungunsten des Arbeitnehmers.

Rechnerisch gesehen hat der Arbeitnehmer nach spätestens 10 Jahren durch die Versicherung weniger Geld zur Verfügung als wenn er die tariflichen Gehaltssteigerungen über die Jahre bekommen hätte.

Ich kann mich dunkel erinnern, zu diesem Thema vor etwas längerer Zeit einige Urteile von OLG und Bundesgerichten gehört zu haben, finde aber nur diejenigen, die die Zillmerung im Zusammenhang mit den Versicherungen betreffen. Diese meine ich nicht, es geht nicht um die Versicherungsgesellschaft, sondern um den Arbeitgeber.

Bin immer noch der Hoffnung, hier einige Infos zu bekommen und ebenfalls eventuell einen Fachanwalt für diese Fragen.
Im Vorfeld hätte ich nur gerne die Möglichkeit abgeschätzt, ob es Sinn macht, da zu klagen.