Laufende Zinsen im Mahnbescheid - auch sofort zahlen?

Hallo,
muss man zuzüglich der Hauptforderung innerhalb der zwei Wochen die laufenden Zinsen zahlen, wenn diese (außer eine) im Jahr 2009/Anfang 2010 liegt?
Was ist, wenn man nicht zahlen kann?

Hallo, die Zinsen müssen gezahlt werden, Verjährung von Zinsen nach 3 Jahren, also auch die alten aus 2009/10 sind zu zahlen. Ggfs. Vereinbarung von Raten

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Hallo,

da muss ich leider passen, sorry.

Gruß
Who_knows

Im prinzip Ja, aberdazu muss man gden gesamten Vorgang kennen um das zu beantworten.
generell muss der betrag im MB vollständig gezahlt werden.
Wenn man das geld nicht hat, so kann man versuchen durch ratenzahlung den gesamtbetrag innerhalb von 6 Monaten zu begleichen.
Sonst erfolgt Vollstreckungsbescheid

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Natürlich musst Du auch die Zinsen bezahlen! Wenn Du nicht zahlen kannst, ergeht ein Vollstreckungsbescheid, mit dem der Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreiben kann.

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Hallo zurück,

leider ist das eine so spezielle Frage, dass ich sie Dir nicht mit Sicherheit beantworten kann. Tut mir Leid!

Grüße, JayL

wenn der mahnbescheid berechtigt ist, mußt Du sämtliche kosten zahlen, auch die zinsen. Du kannst aber gegen die Zinsen widerspruch einlegen mit dem formular des mahnbescheides. dann solltest Du die hauptforderung begleichen. für die zinsen entsteht dann ein weiteres verfahren, wenn der gläubiger dies anstrebt. manchmal lassen die es auch dabei
Hallo,
muss man zuzüglich der Hauptforderung innerhalb der zwei
Wochen die laufenden Zinsen zahlen, wenn diese (außer eine) im
Jahr 2009/Anfang 2010 liegt?
Was ist, wenn man nicht zahlen kann?

Hallo,

klar muss man die zahlen. Man gerät ohne Mahnung in Verzug und dsa bereits, wenn man nicht zum Termin zahlt.

Wenn man nicht zahlen kann, kann man versuchen, mit dem Gläubiger Ratenzahlung zu vereinbaren. Zu Not zu einer Schuldnerberatung gehen und sich dort Hilfe holen. Ein MAhnbescheid ist grundsätzlich die kostengünstigste Möglichkeit für alle Beteiligten, eine Forderung rechtskräftig werden zu lassen - also auch für Sie. Ich würde versuchen, mti dem Gläubiger zu reden und die Situation erklären sowie eine kleine Rate anbieten. In der Regel kommt es meist gut an, schlecht kommt hingegen an, wenn man nicht reagiert.

Viel Erfolg!

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