Laufendes Verfahren zurück ziehen

Hallo. Mal angenommen man hat vor langer Zeit Klage gegen jemanden eingereicht. Es war auch bereits ein Gerichtermin angesetzt, der jedoch seitens des Gerichtes aufgehoben werden musste. Dann wurde ein zweiter Gerichtstermin angesetzt, wobei jedoch der Kläger erkrankt war und auch dieser Termin schlug deshalb fehl. Nun ist der Kläger in Überlegung die Klage aus gesundheitlichen Gründen zurück zu ziehen. Ist das noch möglich? Kommen dann Kosten auf den Kläger zu ? Gerichtsverfahren läuft auf Prozesskostenhilfe.

Vielen Dank

Da noch nicht mündlich verhandelt wurde, kann der Kläger die Klage auf jeden Fall zurücknehmen (§ 269 Abs. 1 ZPO).

Grundsätzlich trägt er die Kosten des Rechtsstreits (§ 269 Abs. 3 S. 2 ZPO).

Das ändert allerdings nichts an der Pflicht, dem Beklagten dessen Kosten zu erstatten (§ 123 ZPO).

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