Ich habe eventl. vor in unserer Kurstadt einen Lauftreff für Touristen und Kurgäste anzubieten. Für diese Dienstleistung die ich einmal zweimal pro Monat anbieten möchte würde ich gern einen Obulus verlangen. Ich schätze wenn es viel ist dann sind das vieleicht max. 30 € pro Lauf. Muß ich das dem Finanzamt melden oder sonst irgendwo ?
Hallo,
m.E. müssten Sie bei der Stadt ein Gewerbe anmelden. Am Jahresende müssen Sie dann eine Gewinnermittlung für Ihre gewerbliche Tätigkeit beim Finanzamt einreichen. Fraglich dürfte aber sein, ob Sie unter Berücksichtigung aller Kosten Gewinne erzielen. Sollten Sie das nicht tun, wird das Finanzamt unterstellen, dass Sie mit dieser Tätigkeit keine Gewinne erzielen können (sog. Liebhaberei).
Da es sich um Einnahmen aus einer Dienstleistung heraus handelt, ist zum einen eine gewerbliche Meldung notwendig, zum anderen kannst du damit in Gefahr laufen dich strafbar zu machen.
Speziell im Kurbereich solltest du genau wissen, in wieweit „Kurgästen“ dies überhaupt zumutbar ist. Eine sehr heikle Angelegenheit!
Also ein Gewerbe hierfür anmelden, und entsprechend für eine Haftpflichtdeckung sorgen. Mit den Kurkliniken kurz schliessen und abwägen obe und wie es erlaubt ist mit „Kurgästen“ so etwas durch zu führen. Touristen im Allgemeinen unterstehen normal hier keiner Aufsichtspflicht, dennoch muss das haftbare Risiko gedeckt sein.
Also zwingend Gewerbe melden, evtl. Nachweise zur Eignung vorlegen. Einnahmen mittels Einnahme-Überschuss Rechnung am Ende des Jahres als Einnahmen aus selbständiger Arbeit beim Finanzamt mit einreichen.
MfG.
Hallo
Ja musst du sonst arbeitest und verdienst du schwarz aber es ist nicht schwer geh einfach auf dein Rathaus melde da ein nebengewerbe an (kostet ca30 €)und dann kannst du bis zu einige tausend Euro verdienen ohne das du Steuern bezahlen musst und du machst das nicht illegal. Das musst du natürlich bei deiner Steuererklärung trotzdem als einkommen angeben.
Geh auf deine Gemeinde die machen das.
LG Mausi
Natürlich Gewerbe anmelden, Finanzamt geht dann automatisch.
Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus
Hallo,
Sie müssen sich im klaren sein, ob Sie ihre Tätigkeit als Freiberuflich oder als Kleingewerbe anmelden.Aber auf jeden Fall müssen Sie ihr Gewerbe innerhalb 4 Wochen anmelden.
Freiberuflich:direkt beim Finanzamt anmelden.
Gewerbesteuer:nein
Einkommenssteuer:keine Ermäßigung,weil keine Gewerbesteuerbelastung
Gewinnermittlung:in der Regel durch Einnahmenüberschussrechnung.
als Gewerbe: Anmeldung bei ihrer Gemeinde,wird dann direkt ans Finanzamt weitergemeldet.
Gewerbesteuer:ja,falls Freibeträge überschritten werden.
Einkommenssteuer:wird um das 3,8fache des festgesetzten Gewerbesteuerbetrags beschränkt(ermäßigt)
Gewinnermittlung: in der Regel durch Betriebsvermögensvergleich(Bilanz).
Eine genauere Auskunft und Hilfe müsste ihnen ihre Gemeinde geben.
Gruß
monika61
Wenn du dafür ein Gewerbe anmeldest mußt du das auf jeden Fall angeben. Wie es sonst aus sieht habe ich keine Ahnung.
Gruß
Susanne
so weit mir bekannt ist, dürfen Sporttrainer jährlich bis 1200 euro steuerfrei haben.
mfg. maluzo
Hallo,
grundsätzlich muss man alle Einnahmen dem Finanzamt melden.
Wie schaut es denn versicherungsrechtlich aus?
Gruß