Laufzeit eines Telefonvertrags

Derzeit tummeln sich diverse Pauschaltarife am Markt, die durchaus attraktiv sind.

Person A hat derzeit einen Vertrag mit dem „Fast-Monopolisten“ und zahlt mtl. 78,05 Euro. Die benannte Person hat unter anderen ein Angebot mit vergleichbarer Leistung für 36,90 Euro entdeckt.
Auf Grund des großen Preisunterschieds entschließt sich Person A zum Wechsel. Leider wird Ihr vom aktuellen Anbieter mitgeteilt, dass sie im Sept. 07 eine telefonische Vertragsänderung vorgenommen hat und somit den Vertrag erneuert hat und die Laufzeit (2 Jahre) sich damit erneuert hat.
Fraglich ist, ob die Person A nun wirklich erst zum Sept. 09 kündigen kann?
Welche Möglichkeiten bieten sich für den Konsumenten?
Gruß
Stef

Verträge sind nun einmal einzuhalten. Selbst durch AGB kann eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren festgesetzt werden (Umkehrschluss aus § 309 Nr. 9 a) BGB).

Also: nichts zu machen.

Levay

Vertragsänderung vorgenommen hat und somit den Vertrag
erneuert hat und die Laufzeit (2 Jahre) sich damit erneuert hat.

Wenn man so einen Vertrag abschließt, muß man sich daran halten.

Fraglich ist, ob die Person A nun wirklich erst zum Sept. 09 kündigen kann?

So wird es sein.

Derzeit tummeln sich diverse Pauschaltarife am Markt, die
durchaus attraktiv sind.

Person A hat derzeit einen Vertrag mit dem „Fast-Monopolisten“
und zahlt mtl. 78,05 Euro. Die benannte Person hat unter
anderen ein Angebot mit vergleichbarer Leistung für 36,90 Euro
entdeckt.
Auf Grund des großen Preisunterschieds entschließt sich Person
A zum Wechsel. Leider wird Ihr vom aktuellen Anbieter
mitgeteilt, dass sie im Sept. 07 eine telefonische
Vertragsänderung vorgenommen hat

Es wäre zu prüfen, ob diese angebliche Vertragsänderung am Telefon tatsächlich und wenn ja, ab wann bindend ist. Stichwort: Rücktrittsrecht? Wenn ich nicht falsch liege, handelt es sich um ein Geschäft lt. Fernabsatzhandelsgesetz. Was ich mit Sicherheit weiß: es ist ein übliches Verfahren (wurde auch schon in WISO thematisiert, weiß aber nicht mehr, wann), Bestandskunden am Telefon irgendwas aufzuschwatzen. Diese Aufschwatzen kann durchaus so verlaufen, dass man zu irgendwas - nur nicht explizit zu einem Thema, das man, in Ruhe gelesen, nie bejahen würde - „Ja“ oder „Wie Sie meinen“ oder „Joi“ oder sonstwie einen Grunzer erwidert und die Gegenseite macht daraus einen Vertragsabschluss.

und somit den Vertrag
erneuert hat und die Laufzeit (2 Jahre) sich damit erneuert
hat.
Fraglich ist, ob die Person A nun wirklich erst zum Sept. 09
kündigen kann?

Das hoffe ich nicht. 14 Tage Widerspruchsfrist schon abgelaufen? In jeden Fall sofort dem Anbieter per Einschreiben-Rückschein postalisch mitteilen, dass Du der Unterstellung, Du habest telefonisch einer Vertragsänderung zugestimmt, strikt (nicht bitten!) widersprichst und dass Du die sofortige Stornierung des vorgeblichen (!) Vertragsabschlusses (Angabe Tagesdatum, Uhrzeit, wenn möglich, Name der Call-Center-Person) zum bestimtmen Termin forderst und dass man andernfalls rechtliche Schritte einleiten und den Anbieter wechseln würde. Im selben Schreiben - keine E-Mail - solltest Du mitteilen, dass Du bis zur Klärung der Angelegenheit vorsorglich Deine Einzugsermächtigung auflöst, die Telefongebühren monatlich selbst überweisen wirst und zwar unter Abzug (auf dem Überweisungsträger kurz notieren: „Rechnung gekürzt um xy Euro“) der Differenzsumme von Alt- und vorgeblichen Neuvertrag und dass dieses Geld bis Lösung der Angelegenheit geparkt werde.

Welche Möglichkeiten bieten sich für den Konsumenten?

Anbieterwechsel nach vollzogener Stornierung seitens des Anbieters. Und sonst: Erfahrungsaustausch z. B. http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/:Aufs-Geld…

Noch eine Inspiration von mir: Ich habe ein ähnliches Verfahren anlässlich einer angeblichen Internetvertragsabschließung mit einem Drittunternehmen gehabt. 2-3 Briefe (Einschreib-Rückschein, Kosten, aber notwendig) inkl. Androhung, ich würde Strafanzeige stellen inkl. der oben durchgeführten Maßnahmen und es war Ruhe im Bau. Google doch mal unter „fernabsatzgeschäft 2007“ plus der Angabe des Unternehmens, um das es Deinerseits geht.

Gruß
Stef

LG und viel Erfolg, Christina

Hi Stefan,

nochmal ich. Schau doch zwecks Information und ggf. gezielter Nachfrage auch hier mal nach:

http://forum.computerbetrug.de/showthread.php?t=3799…

Mir hat in meinem Fall dieses Forum damals sehr weiter geholfen, allerdings ging es da wie gesagt um Internetabzocke. Ich vermute aber, dass es um dieselbe oder eine artverwandte gesetzliche Grundlage gehen dürfte.

Was ansonsten Vertragsabschlüsse angeht, die nicht durch persönliche Auge-in-Auge-Präsenz und Sichtung im Privatbereich (oder bist Du Vollkaufmann?) vonstatten gehen: wer garantiert denn dem Anbieter, dass er mit Dir gesprochen hat und nicht mit Deinem Papagei, Deinem Bruder oder einem bösgewillten Nachbarn? Welch korrekter Anbieter handelt denn so blind?

Ich handhabe solche Fälle so: Terror gegen Terror. Wenn mich, die ich weder Juristin noch gelernte Kauffrau bin, ein Anbieter nötigt, erpresst oder für dumm verkauft - und genau das passiert hier-, bleibe ich solange dran, wie ich ohne relevante Zusatzkosten, Strafanzeige oder sonstwie doofe Sachen verantworten kann.

Was hast Du zu verlieren? Schlimmstenfalls musst Du bis 2009 (?) im Vertrag bleiben und Dich über die verlorene Differenzsumme, die Du hättest einsparen können, ärgern. Und NIE NIE NIE wieder mit solchen Leuten am Telefon quatschen, sondern - auflegen. Schlichtweg auflegen.

Ich würde keinesfalls sofort, nur weil die mit „dudu“ oder gar später -beliebte Masche - mit Inkasso drohen, einknicken. Allerdings muss man sich informieren und - wie Du hier tust - in Austausch treten.

Stichwort „Avanio“ - nimm Dir doch mal Zeit, google das mal durch und Du wirst staunen, wie viele Leute täglich Geld zahlen für Leistungen, von denen sie nichts wissen, weil sie verar* wurden, ihre Telefonabrechnung nicht lesen und/oder Angst haben.

Das ist kein Vorwurf, sondern eher aufmunternd gemeint, sich mit denen anzulegen oder - wenn es nicht geht - schon jetzt die Kündigung für 2009 per Einschreib/Rückschein abschicken.

So, das war der Sonntag,
LG Gruß, Christina

Terror? Nötigung? Erpressung?

Privatautonomie ja, aber keine Verantwortung für die eigene Entscheidung, hm?

Levay

Das hoffe ich nicht. 14 Tage Widerspruchsfrist schon abgelaufen?

Die Sache hat sich im September abgespielt, jetzt haben wir November !!

Terror? Nötigung? Erpressung?

Privatautonomie ja, aber keine Verantwortung für die eigene
Entscheidung, hm?

Levay

Fragt sich, wer hier wie eine eigene Entscheidung treffen konnte. Sieh Dir mal die Postings in den entsprechenden Foren an, sprich, die Homestories, wie es zu was kam. Wenn man irgendwo hinklickt, hustet oder nicht auflegt und schwupps sich eine Mitgliedschaft oder - wie ggf. hier passiert - einen neuen Vertrag einhandelt, hat man keine Chance auf eine „eigene Entscheidung“. Die Gegenseite unterbindet dies mit ihrem Verhalten. Anders käme die Debatte um das Fernabsatzgesetz auch nicht zustande. Wer „eigen entscheidet“ sind die offiziellen Anbieter, die die Schmutzarbeit von in der Regel Call-Centern erledigen lassen, um dann zu behaupten, „wieso, wir haben doch nichts gemacht; die Bösen sind die anderen“.

Wenn es mir an autonomen Handlungsvermögen mangeln würde, würde ich wohl kaum den Hinweis geben, Anrufe von solchen Firmen schlichtweg mit Auflegen zu quittieren. Ich rede ja nicht von Wolke 7, sondern nach Vollkontakt mit eben diesen netten Firmen.

Gruß, Christina

Fragt sich, wer hier wie eine eigene Entscheidung treffen
konnte. Sieh Dir mal die Postings in den entsprechenden Foren
an, sprich, die Homestories, wie es zu was kam.

Eines Mannes Rede ist keines Mannes Rede, man soll sie billig hören beede. Abgesehen davon: Wer sagt dir, dass es in diesem Fall so war wie in den Fällen, die dir im Kopf herumschwirren? Hier wurde nur gesagt, ein Vertrag sei telefonisch verlängert worden.

Levay

Das hoffe ich nicht. 14 Tage Widerspruchsfrist schon abgelaufen?

Die Sache hat sich im September abgespielt, jetzt haben wir
November !!

Tja, lieber fragen als sagen :wink:) (Witz)

Nimm die Frage bitte rhetorisch; mir ist in solch einem Fall egal, ob die Frist abgelaufen ist oder nicht: das vorgebliche Zustandekommen der Vertragsänderung war offenbar so „geheim“ für den Nutzer, dass er sie selbst nicht mitbekommen hat. Wie sollte er jedoch bei Unkenntnis über eine vorgebliche Vertragsänderung eine Widerspruchsfrist nutzen? Das ist doch absurd. Und genau diese Absurdität gehört explizit in die Widerspruchs-Post an den Anbieter. Plus Forderung nach dem Nachweis durch den Anbieter, dass der Änderungsabschluss im Rahmen des BGB inkl. Nicht-Sittenwidrigkeit und fehlender Kundenübervorteilung stattgefunden hat.

Problematisch wäre es - soweit ich dies mit meinem zarten Wissen einschätzen kann - erst, wenn unser Forumskollege eine solche Bestätigung schriftlich erhalten und dann ignoriert hätte. Das stand aber nicht in seinem Beitrag. Oder habe ich es überlesen? Dann Asche auf mein Haupt.

Gruß, Christina H.

Zustandekommen der Vertragsänderung war offenbar so „geheim“
für den Nutzer, dass er sie selbst nicht mitbekommen hat. Wie

Nimms mir nicht übel, aber dieses Forum wimmelt von Leuten, die „ohne es zu merken“ die dollsten Verträge abschließen und ständig von irgendwelchen bösen Buben auf das Übelste „abgezockt“ werden und hinterher wissen wollen, wie sie sich ihren vertraglichen Pflichten entziehen können.

Wer nicht überlegt, bevor er unterschreibt, muß offenbar einmal auf die Nase fallen, damit er beim nächsten Mal vorsichtiger ist.